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Text vorlesen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum



Am 16. Juni 2010 empfing die Abteilung Wohnungswesen der Stadt Erlangen eine kleine Delegation aus der Verwaltung ihrer langjährigen Partnerstadt Jena. Silvana Dägling und Thomas Friedel vom dortigen Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung haben sich bei ihren Erlanger Kolleginnen und Kollegen über die Vermittlung von öffentlich geförderten (Sozial-)Wohnungen, den Ankauf von Belegungsrechten und die Zahlung einer einkommensorientierten Förderung ausgetauscht.

Die Wohnungssituation in Jena gleicht der in Erlangen: Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Der Mangel an billigen und kleinen Wohnungen wird in den beiden Universitätsstädten u.a. durch die große Anzahl von Studenten (jeweils ca. 25.000) verstärkt. In beiden Städten finden sich unter den ca. 54.000 Wohnungen etwa 3.300 belegungsgebundene, also Wohnungen, die nur für Menschen gedacht sind, deren Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht übersteigen und bei denen auch eine objektive Dringlichkeit gegeben ist.

In dem länderübergreifenden Austausch stellte sich schnell heraus, dass die Partnerstädte in Bayern und Thüringen vor dem gleichen Problem stehen, aber andere Voraussetzungen zur Lösung haben. So unterscheidet sich Jena z.B. von den übrigen thüringischen Städten insofern, als ein kontinuierlicher Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen ist, der einen Wohnungsleerstand von unter 1% mit sich bringt. Dieser geringe Leerstand drücke, so Thomas Friedel, die Mietpreise in die Höhe. In der Folge gestalte es sich für Menschen mit geringem Einkommen als außerordentlich schwierig, eine geeignete Wohnung zu finden. Hinzu komme, dass die Stadt Jena im Gegensatz zu Erlangen den für die Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung erforderlichen Wohnberechtigungsschein nicht für eine bestimmte Wohnung, sondern allgemein ausstelle. Das heißt, dass die Bürger mit diesem sog. ungezielten Wohnberechtigungsschein jede öffentlich geförderte Wohnung beziehen können und nicht die Stadt, sondern der Vermieter entscheidet, wer einen Mietvertrag erhält. „In der Konsequenz haben Bürger der unteren Einkommensklassen oftmals wenig Chancen, eine geeignete Bleibe zu finden“, so der Gast aus Jena.

Wohnamt Jena 2

In Erlangen läuft es anders, und genau das war für die Gäste aus Jena interessant. In der Hugenottenstadt nämlich wählt die Kommune aus dem städtischen Pool der Wohnungssuchenden mehrere geeignete Bewerber für eine bestimmte Wohnung aus und schlägt diese den Vermietern vor. „Mit dieser Vorgehensart haben wir es in der Hand, Menschen mit niedrigem Einkommen eine Wohnung anzubieten. Es geht also nichts ohne uns, und das ist auch richtig so“, erläuterte Jürgen Altmann von der Abteilung Wohnungswesen der Stadt Erlangen. Grundlage für die Vorgehensweise ist der Umstand, dass Erlangen ein Gebiet mit einem erhöhten Wohnungsbedarf ist, das heißt, der Markt kann den Bedarf an benötigten Wohnungen nicht abdecken.

Aber was hat Erlangen getan, um Wohnraum für einkommensschwache Haushalte wie Rentner, kinderreiche Familien, Hartz-IV-Empfänger u.a. mit einer bezahlbaren Wohnung zu helfen? Eine Frage, die die Gäste aus Jena sehr interessierte. Antwort: Die Stadt hat vom kommunalen Wohnungsbauunternehmen GEWOBAU sog. Belegungsrechte angekauft. Per Vertrag wurde demnach die GEWOBAU verpflichtet, der Stadt innerhalb der nächsten vier Jahre insgesamt 598 Wohnungen zu melden, für die dann die Stadt berechtigte Wohnungssuchende an die GEWOBAU meldet. Durch diesen Vertrag gewinnen beideSeiten. Zum einen hat die Stadt die Fäden in der Hand bezüglich der Wohnungsbelegung und kann damit vor allem einkommensschwachen Bürgern helfen. Zum anderen verfügt die GEWOBAU über Geld, um die zum Teil baufälligen und teilweise sogar noch mit Kohleofen ausgestatteten Wohnungen zu sanieren. „Die Idee, Belegungsrechte anzukaufen, wäre eine gute Möglichkeit, in Jena bezahlbaren Wohnraum zu beschaffen“, stellten Thomas Friedel und Silvana Dägling fest. Und Robert Hatzold von der Erlanger Abteilung Wohnungswesen fügte an, dass „die Stadt Jena die Vergabe dieser Wohnungen dann aber nicht aus der Hand geben darf.“

Aber auch die einkommensorientierte Förderung (EOF) war für die Gäste aus Jena interessant. Hier handelt es sich um eine Art Mietzuschuss für eine bestimmte Wohnung, der einkommens- und antragsabhängig ist. Diese Förderung ist jedoch kein Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz; Wohngeld und EOF schließen einander nicht aus. Grundlage für die Berechnung der EOF ist der Unterschiedsbetrag zwischen der festgelegten höchstzulässigen Miete je Quadratmeter Wohnfläche monatlich und der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen und zumutbaren Miete des sozialen Wohnungsbaues für die Stadt Erlangen (Höchstbetrag). So liegt derzeit für bestimmte Objekte der monatliche, an den Mieter auszuzahlende Betrag zwischen 2 Euro und 3,55 Euro pro qm. Ob dies eine Möglichkeit ist, das Wohnungsproblem in Jena zu lösen, erscheint fraglich, denn die EOF basiert auf landesrechtlichen Grundlagen, es handelt sich hier um eine staatliche Wohnraumförderung.

Thomas Friedel dankte am späten Nachmittag den Erlanger Kolleginnen und Kollegen „für gewinnbringende Gespräche. Die vielen Informationen und Anmerkungen gilt es nun zu sortieren und zu prüfen, was man auf Jena übertragen und umsetzen kann. Der Weg, den Erlangen beschreitet, ermuntert uns, in diese Richtung weiter zu denken und zu recherchieren.“

Barbara Klug, Robert Hatzold
Stadt Erlangen/Abteilung Wohnungswesen

06.07.2010



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