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Lärmschutz



Unerwünschte Geräusche bezeichnet man allgemein als Lärm. In unserer technisierten Welt wird sehr viel Lärm verursacht.  Die Lärmquellen werden folgenden wesentlichen Bereichen zugeordnet:

  • Gewerbe- und Industrielärm (Produktionsmaschinen, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen u. v. a.)
  • Verkehrslärm (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr)
  • Baustellenlärm
  • Freizeitlärm, Sportlärm, Nachbarschaftslärm

Der Lärm, der von einer Maschine, von den Fahrzeugen einer Straße usw. ausgeht, wird als Lärmemission bezeichnet. Den auf den Menschen einwirkende Lärm bezeichnet man als Lärmimmission.

Lärm wird gemessen durch Ermittlung des Schalldruckpegels und in der Maßeinheit dB(A) angegeben.  Der Zusatz (A) gibt an, dass die unterschiedlichen Tonfrequenzen eines Geräusches der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs entsprechend bewertet werden (das menschliche Ge-hör empfindet Tonfrequenzen bei gleichem physikalischen Schalldruck unterschiedlich laut, d. h. hohe Töne werden lauter empfunden als tiefe Töne).
Bei der Messgröße dB handelt es sich um eine logarithmische Einheit. Eine Verdoppelung der Lärmquellen führt zu einer Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB (ein Fahrzeug verursacht in 7 m Abstand einen Schallpegel von 80 dB(A), zwei Fahrzeuge dieser Art verursachen dann 83 dB(A)). Das menschliche Ohr empfindet allerdings erst eine Erhöhung um 6 dB als Verdoppelung der Lautstärke, also wenn sich der Schalldruck vervierfacht hat.
Zu hohe Lärmimmissionen wirken schädlich auf die Gesundheit des Menschen (z. B. Beeinträchtigung des Wohlbefindens, Störung der Kommunikation, Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen Schädigung, des Gehörs). Hohe Lärmimimissionen haben auch wirtschaftliche Konsequenzen; z. B. haben Wohn-Immobilien in verlärmten Gebieten einen geringeren Verkehrswert.
Der umweltbezogene Lärmschutz ist im Bundesimmissionsschutzgesetz mit seinen umfangreichen Vorschriften geregelt.

Zur Begrenzung der Lärmimmissionen sind Lärmimmissionsrichtwerte festgelegt, die nach der Schutzwürdigkeit eines Gebietes gestaffelt sind:

  • Gebiete für Krankenhäuser, Kurgebiete
  • reines Wohngebiet
  • allgemeines Wohngebiet
  • Mischgebeit
  • Gewerbegebiet
  • Industriegebiet

Außerdem gibt es Lärmimmissionsrichtwerte für schutzbedürftige Räume.
Strategien des Lärmschutzes sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind Lärmminderungsmaßnahmen an der Lärmquelle, z. B. lärmarme Konstruktion von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, der Einbau von Schalldämpfen, die Einhausung (Kapselung) der Lärmquelle. Die Hersteller von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten müssen für ihre Produkte Lärmemissionswerte angeben.

Bei passiven Lärmschutzmaßnahmen  wird der Lärmschutz am Schutzobjekt (z. B. Wohnhaus) selbst durchgeführt, z. B. durch Einbau von Schallschutzfenstern, Neubau von Wohnungen mit Schallschutzgrundriss (Lärmempfindlichere Räume liegen nur auf der ruhigen Seite). Eine weitere Möglichkeit ist das Tragen von persönlichem Gehörschutz, was aber eher zu den Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz gehört.
Der gebietsbezogene Lärmschutz sorgt dafür, dass schutzbedürftige Gebiete durch Maßnamen der Bauleitplanung gegenüber lärmintensiven Verkehrswegen, Industrie- und Gewerbegebieten geschützt werden. Durch Lärmminderungsplanung werden für stark durch Lärm belastete Bereiche geeignete Schallschutzmaßnahmen ermittelt.
 

 

 

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