Aufgaben und Sitzverteilung des Stadtrates
Der Stadtrat Erlangen besteht aus 50 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister.
Die Legislaturperiode des aktuellen Stadtrates läuft vom 1. Mai 2002 bis zum 30. April 2008.
Die Aufgaben des Stadtrates sind in der Geschäftsordnung geregelt. Er beschließt vorallem über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters fallen.
Die Stadtratsmitglieder üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugungen aus und sind an keine Aufträge gebunden.
Stadtratsmitglieder können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Stadtratsfraktion muß mindestens drei Stadtratsmitglieder, die nicht schon einer anderen Fraktion angehören, umfassen.
Der Stadtrat bestimmt die zu bildenden Ausschüsse, ihre Zusammensetzung und ihre Aufgabenbereiche.
Der Stadtrat und die Ausschüsse beschließen in Sitzungen. Die Sitzungen sind öffentlich soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. Zu den Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse hat jede Person Zutritt.
Die eherenamtlichen Stadtratsmitglieder können Anträge zur Behandlung im Stadtrat oder in den Ausschüssen stellen.