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+49 (0) 9131 86-2298
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Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Room: 117

Opening time

Mon
8 - 12 und 14 - 18 Uhr
Tue
8 - 12 Uhr
Wed
8 - 12 Uhr
Thu
8 - 14 Uhr
Fri
8 - 12 Uhr

Vollzug der Erschließungsbeitragssatzung

Im Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Satzung der Stadt Erlangen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages nach dem Baugesetzbuch (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) werden für die erstmalige Herstellung der in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge erhoben.

Vollzug der Straßenausbaubeitragssatzung

Für die Verbesserung und/oder Erneuerung bereits erstmalig hergestellter Erschließungsanlagen werden im Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages in der Stadt Erlangen (Straßenausbaubeitragssatzung – ABS) Straßenausbaubeiträge erhoben.

Dazu werden Auskünfte über die zur Abrechnung anstehenden Erschließungsanlagen und Straßenbaumaßnahmen, über die Höhe der zu erwartenden Beiträge und über die Beitragsermittlung und -verteilung erteilt.

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