Jump Labels

Link to homepage Link to sitemap Link to content Link to imprint
Logo of erlangen.de, link to homepage

Language Choice

  • Content in german
  • Content in english
  • Content in french
  • Content in spanish
  • Content in turkish
  • Content in russain

Servicenavigation

Breadcrumb

Subnavigation

Search in City Administration
:
:

Contact



A

Apothekenrecht



Erlaubnis und Zuständigkeit

Auskünfte erteilt Herr Einwag, Tel. 86-2495 

Nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.

Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, bedarf nach § 1 Abs. (ApoG) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Der entsprechende Antrag ist bei der Stadt Erlangen beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt – Abteilung Ordnungs- und Gewerbewesen - schriftlich unter Verwendung des nachfolgenden Formblattes zu stellen. Weitere erforderliche Unterlagen sind auf dem Antragsformular enthalten.

Downloads



© City of Erlangen 2012
Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 59297