Zulassung zu den Erlanger Stadtteilkirchweihen 2012
Auskunft erteilt Frau Baus-Böwing, Tel. 86-1624
Die Stadt Erlangen macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf Zulassung zu den Erlanger Stadtteilkirchweihen 2012 bis spätesten 31.01.2012 schriftlich an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Postfach 31, 91051 Erlangen, zu richten sind.
Für das Ende der Bewerbungsfrist ist der Eingangsstempel der Stadt Erlangen maßgebend. Die Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz.
Verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.