Anmeldung (Wohnung)
Herzlich willkommen in Erlangen!
Zuzug mit Hauptwohnung:
Bitte melden Sie sich (und ggf. weitere zuziehende Familienmitglieder) innerhalb einer Woche nachdem Sie Ihre Wohnung in Erlangen bezogen haben im Bürgeramt an. Das Bürgeramt erfüllt in Erlangen die Funktion der Meldebehörde.
Für die Anmeldung ist ein Formular mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift erforderlich. Außerdem müssen Sie vorhandene Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) ändern lassen und können im Bürgeramt Erlangen auch gleich Ihr Fahrzeug auf den Zulassungsbezirk Erlangen umschreiben lassen.
Wir bitten Sie deshalb um persönliche Vorsprache mit den ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheinen und den ggf. zu ändernden Dokumenten und Kfz-Schildern. Unsere Öffnungszeiten sowie eine Wegskizze finden Sie, wenn Sie auf unseren Kontakt klicken.
Bei Zuzügen aus dem Inland:
Die erforderlichen Meldescheine können Sie mit Hilfe unseres eDienstes (siehe unten) erstellen und drucken.
Anschließend können Sie uns Ihre Daten, gesichert durch 128-bit Verschlüsselungstechnik, übermitteln.
Wir haben zur Abwicklung dieses eDienstes die Fa. komuna GmbH, Wallerstraße 2, 84032 Altdorf, beauftragt. Es entstehen für Sie dadurch keine Kosten. Die Firma komuna wird von uns als vertrauenswürdig eingestuft. Ergänzende Datenschutz- und Sicherheitshinweise erhalten Sie im Rahmen der Anwendung.
Leider können wir Ihnen den Besuch im Bürgeramt mit diesem eDienst nicht ersparen, weil wir derzeit noch aus rechtlichen Gründen Ihre Unterschrift auf den ausgedruckten Formularen benötigen. Wenn Sie aber Ihre Meldedaten auf diese Weise vorausschicken, beschleunigen Sie unsere Arbeit und verkürzen Ihre Wartezeit. Wir haben für Sie in diesem Fall einen eigenen Aufrufkreis an unserer Aufrufanlage installiert, der bevorzugt abgearbeitet wird. Bitte ziehen Sie am Wartemarkenspender eine Marke aus dem Aufrufkreis „Internetmeldungen“.
Sollte Ihnen der Besuch im Bürgeramt innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung nicht möglich sein, senden Sie bitte zumindest Ihre Meldedaten mit Hilfe unseres eDienstes per Internet sowie die ausgedruckten und unterschriebenen Meldescheine mit einer Ausweiskopie per Post. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung auf dem Postweg. Versäumen Sie es in diesem Fall bitte nicht, Ihre Personaldokumente und Fahrzeugpapiere bzw. -Kennzeichen bei einem späteren Besuch im Rathaus umschreiben zu lassen.
Zuzug mit Nebenwohnung:
Falls Sie Ihre weitere Wohnung außerhalb Erlangens beibehalten, ist für Sie und die Stadt Erlangen von Bedeutung, ob Ihre Erlanger Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung geführt wird.
Eine gesetzeskonforme Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist notwendig, weil viele Behördenzuständigkeiten an die Hauptwohnung gebunden sind, z. B. die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen oder Lohnsteuerkarten, sowie Rechte und Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner eindeutig festgelegt werden müssen, z. B. bei Wahlen. Auch für die Bevölkerungsfortschreibung und die Berechnung der Leistungen des Staates an die Gemeinden nach dem Finanzausgleichsgesetz ist die Festlegung der Hauptwohnung wesentlich.
Nach dem Meldegesetz ist immer die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung.
Einige Beispiele:
Hauptwohnung eines ledigen Vollerwerbstätigen ist in der Regel die Wohnung am Ort der Erwerbstätigkeit. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten.
Fristen
Ihre Anmeldung ist innerhalb einer Woche nach dem Beziehen der Wohnung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis/Reisepass (soweit vorhanden für alle zuziehenden Familienmitglieder)
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Meldeschein
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Bei Anmeldung einer Nebenwohnung: Erklärung zum Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)
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Die Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ist von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Im Zweifel ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
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übrigens: das Bürgeramt hat auch die Funktion der Kfz-Zulassungsstelle! Welche Unterlagen Sie für die Ummeldung Ihres Autos benötigen, erfahren sie hier: Kfz-Zulassungsstelle.
Kosten
Bei einer fristgerechten Anmeldung entstehen Ihnen keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (Art. 13 Abs. 1 MeldeG).
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Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners (Art. 15 Abs. 2 MeldeG).