Bei der Errichtung oder Umnutzung von Bauvorhaben sind die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, können die Stellplätze u. U. abgelöst werden.
Die Höhe des Stellplatzablösebetrages in Erlangen richtet sich nach dem Bereich in dem sich ein Bauvorhaben befindet.
Sie beträgt
01.01.2005