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Stellplatzablösebetrag



Beschreibung

Bei der Errichtung oder Umnutzung von Bauvorhaben sind die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, können die Stellplätze u. U. abgelöst werden.

Die Höhe des Stellplatzablösebetrages in Erlangen richtet sich nach dem Bereich in dem sich ein Bauvorhaben befindet.

Sie beträgt

  • an der Nürnberger- und Hauptstraße zwischen Werner-von-Siemens-Str. und Wasserturmstr. 7.700 €,
  • im Innenstadtbereich abgegrenzt durch Regnitz, Schwabach, Hartmann- und Paul-Gossen-Straße 5.100 €,
  • im übrigen Stadtgebiet: 3.100 €.

Stand

01.01.2005

Contact

Links

Stellplatzsatzung
http://www.erlangen.de/PortalData/1/Resources/080_stadtverwaltung/dokumente/Stellplatzsatzung31052010.pdf
Stellplatzsatzung Anlage 2 Lageplan
http://www.erlangen.de/de/Portaldata/1/Resources/110_stadtrecht/[2xx.xx]/206.00_vom_31.05.2010_Plan_Stellplatzsatzung.pdf
© 2012 Stadt Erlangen
Datum: 27 May 2012
URL:
http://www.erlangen.de/en/desktopdefault.aspx/searchcall-136/searchcategory-240/noblendout-1/tabid-248/107_read-4459/norobotindex-1/