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Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"



Diese Stiftung ist eine freiwillige Leistung für Schwangere in Notlage. Sie ist abhängig von dem Einkommen und der Gesamtsituation der werdenden Mutter, die sich infolge ihres körperlichen und seelischen Zustandes in einer Konfliktlage befindet. Die Landesstiftung muss vor der Geburt des Kindes in der Schwangerenberatungsstelle beantragt werden und die Genehmigung kann bis zu 8 Wochen dauern. Diese finanzielle Hilfe ist nachrangig gegenüber der Sozialhilfe und anderen gesetzlichen Leistungsansprüchen (ALG II, SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, AsylbLG). Die Höhe der Zuwendung ist unterschiedlich und auf die individuelle Situation der Schwangeren abgestimmt. In der Regel können Hilfen für Anschaffungen im Zusammenhang mit der Geburt des Kindes beantragt werden.

Zur Antragstellung sind neben dem Mutterpass Unterlagen mitzubringen, die Ihre finanzielle Notlage belegen: Lohnabrechnung, Mietvertrag, Unterhaltseinkünfte oder -zahlungen, Nachweise über das Kindergeld, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Bafög usw.

  • Ihre Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Beratungsstelle.
  • Ihr Termin wird in der Regel individuell vereinbart. Soweit möglich, wird auf Ihren Terminwunsch eingegangen.
  • In Krisensituationen wird versucht, Ihnen umgehend Hilfe anzubieten.
  • Zum Gespräch können Sie allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen. 

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