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Kindergärten sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern ab ca. 3 Jahren bis zum Schuleintritt (ca. 6 Jahre), teilweise mit Ganztagsbetreuung und Mittagessen.

Der Kindergarten dient der Erziehung und Bildung der Kinder. Der Besuch ist freiwillig.

Kindergärten können von freigemeinnützigen, kommunalen und sonstigen Trägern errichtet und betrieben werden.

Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung, um den Kindern beste Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln. Er bietet kindgemäße Bildungsmöglichkeiten an, gewährt allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen, fördert die Persönlichkeitsentfaltung sowie soziale Verhaltensweisen und versucht, Entwicklungsmängel auszugleichen. Er berät Eltern in Erziehungsfragen.

Der Kindergarten hat darüber hinaus die Aufgabe, den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung den Zugang zur Schule zu erleichtern. Kindergärten können im Rahmen der gestellten Aufgaben mit besonderen (pädagogischen) Schwerpunkten und in verschiedenen Formen gestaltet werden.

Den Handlungsrahmen setzen der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) sowie das neue Bayerische Kinderbildungs- und Erziehungsgesetz (BayKiBiG). 



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