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Sonstige Informationen

Baulandkataster Wohnen nach § 200 (3) BauGB



Stand: 31.12.2010

Die Stadt Erlangen hat eine Neuauflage des Baulandkatasters Wohnen nach § 200 (3) BauGB mit dem Stand 31.12.2010 veröffentlicht. Das Baulandkataster Wohnen führt Flächen, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, in einer Karte auf. Das Baulandkataster Wohnen ist im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung (Gebbertstraße 1, 3. OG) einsehbar. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Zwißler, Tel. 86-1331, zur Verfügung.

In der Karte des Baulandkatasters Wohnen sind auch die Reserveflächen Wohnen hinweislich aufgenommen.

Sofern Sie Eigentümer eines betroffenen Grundstücks sind, können Sie der Aufnahme Ihres Grundstücks in die Karte jederzeit widersprechen. Ihr Widerspruch wird dann bei der nächsten Fortschreibung berücksichtigt. Ihren Widerspruch können Sie richten an:

Stadt Erlangen
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Die Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster Wohnen erfolgt ohne Gewähr.
Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.

Übersichtsplan Baulandkataster
Baulandkataster Stand:31.12.2010

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