Bebauungsplan 380 (Stand Abwägung)
Mit Beschluss vom 18.05.2010 hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße - für das Gebiet für das Gebiet nördlich der Staudtstraße im südlichen Röthelheimpark gebilligt; dieser wurde gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 07.06.2010 bis einschließlich 09.07.2010 öffentlich ausgelegt.
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind einzusehen:
Umweltbericht (als Teil der Begründung), Artenschutz/ FFH-Verträglichkeit (Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Faunakartierung zur speziellen artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-Vorprüfung sowie Übersichtskarte zur FFH-Vorprüfung), Biotop- und Nutzungstypen (Bericht zur Biotop- und Nutzungstypenkartierung, Biotop- und Nutzungstypenkartierung), Baum- und Gehölzerfassung (Bericht zur Baum- und Gehölzerfassung und Karte zur Baum- und Gehölzerfassung), Waldflächen (Waldflächenplan, Sichtbarkeitsanalyse, Waldausgleichsplan), Bilanzierungs- und Maßnahmenkonzept (der Kompensationsfläche „NSG Exerzierplatz“), Altlastenuntersuchung (für das Bebauungsplangebiet).
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auszugsweise Begründung
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen Universität Südgelände und dem Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“. Ziele sind dabei im Einzelnen:
a. Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen,
b. Schaffung einer leistungsfähigen, angemessenen Erschließung des Plangebietes,
c. Sicherung einer geordneten baulichen Entwicklung des Plangebietes unmittelbar an der Grenze zum Naturschutzgebiet,
d. Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes,
e. Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum,
f. Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte.
Bebauungsplan Nr. 380 - Planausschnitt
