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Abfallbeseitigungsgebühren



Privathaushalte

Für alle Erlanger Bürgerinnen und Bürger, die ihre Abfälle aus privater Herkunft entsorgen, gilt, dass die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühr abhängig von der Größe des am Haus vorgehaltenen Restmüllvolumens ist.
Darin enthalten sind, im Rahmen der bei Privathaushalten üblichen Mengen an Abfällen, die Kosten für die Wertstofftonnen (Papier, Bioabfälle).
Verantwortlich für die Bestellung und Zuordnung der Müllgefäße ist grundsätzlich der Eigentümer des Anwesens. Dieser kann, muss aber nicht, die Verwaltung an einen Hauzsverwalter delegieren. Da letztendlich der Bewohner des Hauses die Abfallbeseitigungsgebühr immer zahlt, sollte dieser auch darauf achten, dass die vorgehaltenen Müllgefäße auch vernünftige Größen haben und alle anfallenden Abfälle - Restmüll sowie Wertstoffe - fassen können.

Gewerbe

Für Gewerbebetriebe gilt das oben Gesagte nur dann, wenn ihre Abfälle in Zusammensetzung und Menge denen von Privathaushalten ähnlich sind. Ansonsten beauftragen und bezahlen Gewerbetreibende direkt den Entsorger für die jeweils in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

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