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Abweichende Leistungen (Arbeitslosengeld II)



Der Regelbedarf dient der Sicherstellung des Lebensunterhalts. Nicht vom Regelbedarf umfasst und somit gesondert erbracht werden einmalige Leistungen für

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten

Abweichende Leistungen können auch von Personen beantragt werden, die zwar keine laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, deren Einkommen aber sehr niedrig ist. Den Bedarf der Grundsicherung für Arbeitsuchende übersteigendes Einkommen ist bis zu 7 Monate lang vorrangig für die Bedarfsdeckung einzusetzen.

Stand

27.07.2011

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