Jump Labels

Link to homepage Link to sitemap Link to content Link to imprint
Logo of erlangen.de, link to homepage

Language Choice

  • Content in german
  • Content in english
  • Content in french
  • Content in spanish
  • Content in turkish
  • Content in russain

Servicenavigation

Breadcrumb

Subnavigation

Search in City Administration
:
:

Contact



D

Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nach §§ 146 ff des Baugesetzbuches (BauGB)



Nachdem die Sanierungssatzung rechtsverbindlich ist, kann die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beginnen. Hierfür werden für die einzelnen Sanierungsvorhaben die Ziele und Zwecke der Sanierung durch einzelne Projektpläne präzisiert. Die Durchführung umfasst Ordnungs- und Baumaßnahmen.

Zu den Ordnungsmaßnahmen, die von der Gemeinde durchgeführt werden, gehören z.B. die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen oder das Errichten von Kinderspielplätzen.

Die Durchführung privater Baumaßnahmen ist Aufgabe der Eigentümer. Für den Bau von Gemeinbedarfeinrichtungen ist die Gemeinde verantwortlich.

Die Betreuung der Durchführung von Baumaßnahmen liegt in der Hand der Gemeinde.

Services

Links



© City of Erlangen 2012
Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 15120