Führungszeugnis
Beschreibung
Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Der Antrag auf ein Führungszeugnis ist bei der für Sie zuständigen Meldebehörde zu stellen. Wenn Sie in Erlangen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt im Rathaus-Erdgeschoss.
Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Die Identitätsprüfung setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen voraus. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter können sich deshalb bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.
Hilfsweise ist es allerdings möglich, dass der Antrag auf ein Führungszeugnis mit der Unterschrift und dem Personaldokument des Antragstellers ausgestattet durch einen Boten überbracht wird
oder
der Antragsteller an seinem Aufenthaltsort seine Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lässt und den Antrag dann per Post sendet (Formular-Download siehe unten).
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen:
-
für private Zwecke (nicht zur Vorlage bei einer Behörde)
-
für Behörden (Name und Anschrift erforderlich)
Darüber hinaus sieht § 30a BZRG in Ausnahmefällen auch ein sog. "erweitertes Führungszeugnis" vor. Bitte beachten Sie unsere Hinweise dazu (siehe unten Führungszeugnis, erweitert).
Neu seit 27.04.2012: Europäisches Führungszeugnis
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen. Neben dem Inhalt des deutschen Bundeszentralregisters gibt dieses Führungszeugnis auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Es ist dadurch nicht mehr erforderlich, in mehreren Ländern Führungszeugnisse zu beantragen. Dies vereinfacht das Verfahren und bedeutet weniger Kosten. Bitte aber beachten: Die Angaben aus dem EU-Land werden weder übersetzt noch inhaltlich überprüft. Eine Aufnahme in das deutsche Führungszeugnis erfolgt auch dann, wenn eine vergleichbare deutsche, im Zentralregister eingetragene Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden würde, weil beispielsweise die Frist zur Aufnahme in das Führungszeugnis abgelaufen ist oder die Voraussetzungen einer Aufnahme nicht vorliegen.
Fristen/Bearbeitungszeit:
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister für ein Deutsches Führungszeugnis liegt bei ca. 2 Wochen. Ein Europäisches Führungszeugnis dauert ca. 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Geburtsname der Mutter
-
Angaben zum Verwendungszweck
-
ggf. Aktenzeichen und Adresse der Behörde, die das Führungszeugnis anfordert
-
ggf. Aufforderung zur Vorlage eines "erweiterten Führungszeugnises" nach § 30a BZRG
Kosten
-
Deutsches Führungszeugnis: 13,00 Euro
-
Europäisches Führungszeugnis für EU-Staatsangehörige: 17,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz