Gewerbeauskünfte
Auskünfte erteilt Frau Messner, Tel. 86-1513 oder Herr Andrewitz, Tel. 86-2994
Gewerbeauskünfte
Das Gewerberegister ist kein allgemein öffentliches Auskunftsregister! Auskünfte können nur erfolgen aufgrund eines nachgewiesenen berechtigten Interesses (z.B. für die Einleitung eines Mahnverfahrens aufgrund einer offenen Forderung). Die Anfrage muss unter Angabe des Grundes schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 12,50 Euro.