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Himmelslaternen; Aufsteigenlassen von Himmelslaternen



Auskunft erteilt Herr Andrewitz, Tel. 86-2994

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Bürgern, die bei Festen und Feierlichkeiten Himmelslaternen aufsteigen lassen wollen.
Hierbei handelt es sich um unbemannte Ballone, bei denen der Aufstieg durch Erwärmung der Luft mittels eines an dem Ballon bzw. der Himmelslaterne befestigten Brennkörpers bewirkt wird. 

Der Betrieb dieser Himmelslaternen ist aber in Bayern aufgrund der Verordnung über die Verhütung von Bränden verboten.

Nähere Informationen siehe Download.

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