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Persönliches Budget



Das persönliche Budget ist eine neue Form der Hilfegewährung für Menschen einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung als Alternative zum bisherigen Sachleistungsprinzip.
Ein persönliches Budget ist ein Geldbetrag, mit dem man sich die im jeweiligen Einzelfall notwendige Unterstützung in den Bereichen Pflege, Eingliederungshilfe, Hauswirtschaft einkaufen kann. Dadurch gestaltet der Betroffene mit, welche Hilfen er wann, wie oft und durch wen in Anspruch nimmt.
Nach der Antragstellung beim Sozialhilfeträger erfolgt zunächst eine individuelle Hilfebedarfsermittlung in einer Fallkonferenz. Zu diesem Zeitpunkt sollten bereits die möglichen Anbieter der Leistungen mit den dadurch entstehenden Kosten bekannt sein. Auf der Grundlage dieser Fallkonferenz wird der Budgetbetrag ermittelt und eine Budgetvereinbarung geschlossen.
Persönliche Budgets können von einem Leistungsträger sowie auch als trägerübergreifende Budgets von verschiedenen Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden.
Die Teilnahme am Persönlichen Budget ist freiwillig, eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip ist jederzeit möglich.

Notwendige Unterlagen

individuell und abhängig von der Art der Behinderung unterschiedlich; werden für den Einzelfall bei der Antragstellung angefordert.

Rechtsgrundlagen

§§ 53, 54, ggf. 61 SGB XII, Budgetverordnung

Stand

01.02.2009



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