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Straßenplanung



Die kreisfreie Stadt Erlangen ist Eigentümer aller Gemeinde- und Kreisstraßen im Stadtgebiet sowie der Staatsstraßen im Innerortsbereich. Laut Bayerischem Straßen- und Wegegesetz (Art. 41, 42, 47) obliegt der Stadt Erlangen als Baulastträger der Bau und die Unterhaltung dieser Straßen.

In Erlangen ist das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zuständig für die Planung von Straßen. Das Tiefbauamt übernimmt anschließend die baulich Ausführung der Straßenplanungen sowie die Unterhaltung der Straßen.

Der Aufgabenbereich Straßenplanung umfasst die Dimensionierung von Straßen und den Entwurf von Straßenplänen. Dabei kann es sich um den Umbau vorhandener Anlagen oder den kompletten Neubau handeln.

Lageplan einer Kreuzung (Güterhallenstraße / Güterbahnhofstraße)

  
Grafik: Lageplan einer Kreuzung (Güterhallenstraße / Güterbahnhofstraße)

Straßenquerschnitt (Luitpoldstraße)

Grafik: Straßenquerschnitt (Luitpoldstraße)

Bei der Planung eines Straßenzuges müssen die Bestandteile des Straßenraumes bemessen werden. Diese sind die Fahrbahn, Radverkehrsanlagen und Gehwege, bei ausreichender Flächenverfügbarkeit auch Park- und Grünstreifen. Dabei müssen zahlreiche Zwangspunkte, wie beispielsweise Gebäudekanten, Grundstückszufahrten und unterirdische Versorgungsleitungen, berücksichtigt werden.

Die Straßenplanung umfasst auch die Bemessung von Knotenpunkten. Knotenpunkte können - je nach Verkehrsbelastung und Flächenverfügbarkeit - als unsignalisierte Kreuzungen  Rechts-vor-Links-Regelung oder mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen), als signalisierte Kreuzungen (mit Lichtsignalanlage) oder als Kreisverkehre ausgebildet werden.

Dabei muss die Befahrbarkeit aller Fahrbeziehungen am Knotenpunkt, je nach Erfordernis für Müllfahrzeuge, Busse oder Lastzüge, mittels Schleppkurven geprüft werden. Auch die sichere Führung des Radverkehrs über den Knotenpunkt - in der Regel auf markierten Radfahrstreifen - muss bei der Planung berücksichtigt werden.

Ein weiteres Aufgabenfeld der Verkehrsplanung ist die Planung einzelner Verkehrsanlagen. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung von Bushaltestellen oder von Mittelinseln als Querungshilfen für Fußgänger.

Bei der Planung wird das Ziel verfolgt, barrierefreie Verkehrsanlagen zu konzipieren, damit Alle - einschließlich mobilitätseingeschränkte Menschen - die Anlagen ohne besondere Erschwernis nutzen können.

Dazu werden abgesenkte Gehwegborde an Knotenpunkten und Querungsstellen sowie Rampen bei Höhenunterschieden vorgesehen.

Grafik: Schleppkurve eines Lastzuges (Knotenpunkt Adenauer-Ring / Mönaustraße)

Grafik: Schleppkurve eines Lastzuges (Knotenpunkt Adenauer-Ring / Mönaustraße)

Grafik: Lageplan Bushaltestelle mit Mittelinsel - Entwurf (Henri-Dunant-Straße)

  
Grafik: Lageplan Bushaltestelle mit Mittelinsel - Entwurf (Henri-Dunant-Straße)

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