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Wohnungsbauförderung



 

 

Wohngebäude

 

Beschreibung

Bayerisches Wohnungsbauprogramm:

Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird der Neubau und Bestanderwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert.
Für die Dauer von 15 Jahren ist das Darlehen nahezu zinslos. Der Darlehenszins beträgt lediglich 0,5% jährlich. Getilgt wird mit in der Regel 1% jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen ab dem dritten Jahr der Darlehenslaufzeit. Im ersten und zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit fallen 1% jährlich Verwaltungskosten an.
Die Höhe des Darlehens orientiert sich im Einzelfall insbesondere an dem Einkommen der Familie und der Belastung, die mit der Finanzierung verbunden ist. Zur Erzielung einer tragbaren Belastung kann das Darlehen beim Neubau bis zu 30%, beim Bestandserwerb sogar bis zu 40% der Gesamtkosten betragen. Es ist mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm und sämtlichen Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinierbar.
Familien erhalten neben dem Förderdarlehen einen Zuschuss von 1.500 € je Kind. Auch die Anpassung von Wohnraum an die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung kann mit einem Zuschuss von 10.000€ unterstützt werden.
Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden werden insbesondere Maßnahmen vorrangig und auch verstärkt gefördert, die vorhandene Bausubstanz nutzen oder auf brachliegende, ehemals baulich genutzten Flächen entstehen.

Weitere Infos unter: www.labo-bayern.de
(-> Förderprodukte - Eigenwohnraum)

 

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm:

Die BayernLabo bietet zum Neubau sowie zum Kauf einer eigengenutzten neuen oder gebrauchten Immobilie ein für 10 Jahre gegenüber dem Kapitalmarktzins deutlich verbilligtes Darlehen an.
Das Darlehen wird nachrangig im Grundbuch abgesichert. Es beträgt höchstens 100.000,- € bzw. höchstens 30% der Gesamtkosten der zu fördernden Wohnung. Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem neunten Monat an. Die Tilgung beläuft sich auf 1% jährlich zzgl. ersparter Zinsen, die Bearbeitungskosten werden im ersten, tilgungsfreien Jahr einmalig mit 1% berechnet.
Das Darlehen kann mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm sowie diversen Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert, allerdings nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos, sowie der aktuelle Zinssatz unter: www.labo-bayern.de
(-> Förderprodukte - Eigenwohnraum)

 

Fristen

Der Antrag ist beim Liegenschaftsamt vor Baubeginn bzw. vor Abschluß eines Kaufvertrages oder eines Kaufanwartschaftsvertrages für den Erwerb eines Kaufeigenheimes, einer Kaufeigentumswohnung oder eines Fertighauses zu stellen.

 

Erforderliche Unterlagen für ein Beratungsgespräch

 

  • Angaben zum Objekt (Größe in Quadratmeter, Kubikmeter, Zimmerzahl, Kosten)
  • Angaben zum Einkommen des Haushalts
    (Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen)

Für weitere Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen des Liegenschaftsamtes bzw. vereinbaren einen konkreten Beratungstermin:

Frau Klausner Tel. 86 2597
Buchstaben A - M Zimmer 18, Nägelsbachstraße 40

Frau Glas Tel. 86 1502
Buchstaben N - Z Zimmer 19, Nägelsbachstraße 40

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