Zulassungsfreie Fahrzeuge
Beschreibung
Zulassungsfrei sind z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder oder Sportanhänger. Es genügt die Anmeldung im Bürgeramt. Statt des Fahrzeugbriefes ist die Betriebserlaubnis vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
§§ 3, 4 FZV