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Informationen zur Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2012



 

  • Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2012

     

    Die Schulanmeldung findet statt am Samstag, dem 24. März 2012.

    Den Zeitraum legt die Schule fest. 

    Die Grundschulen hängen wie bisher in den Kindergärten Terminlisten für die Schnupper-stunden aus, in die sich Eltern für eine bestimmte Uhrzeit eintragen. Kinder, die Kinder-tagesstätten außerhalb des Schulsprengels besuchen, erhalten im Sekretariat der für sie zuständigen Grundschule einen Termin.

    Die Schulanmeldung ist Pflicht

     Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre schulpflichtigen Kinder an diesem Tag für den Schulbesuch anzumelden. Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. September mindestens das sechste Lebensjahr vollenden, die also spätestens am 30. September 2006 geboren wurden. 

    Die Kinder müssen an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren Wohnsitz haben, angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule (mit sog. Gastschulantrag) oder eine Rückstellung vom Besuch der Grundschule beantragt werden soll. Gastschulanträge sollen am Tag der Schulanmeldung gestellt werden.  Gastschulanträge, die nach dem 23. April 2012 bei der Schule abgegeben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

    Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut unter Vorlage des Rückstellungs-bescheides anzumelden. 

    Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Schule trifft nach § 2 (4) VSO der Schulleiter. Bei Kindern, die zurückgestellt werden sollen, ist die Förderschulbedürftigkeit auszuschließen. Der Schulleiter kann dafür die Teilnahme an einem Test verlangen. Für Eltern gibt es hierzu ein Informationsblatt des Kultusministeriums. 

    Erziehungsberechtigte können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie ohne berechtigten Grund fahrlässig oder vorsätzlich die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes unterlassen.

    Schulaufnahme auf Antrag

    Kinder, die zwischen dem 01.10.2006 und dem 31.12.2006 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In Zweifelsfällen erfolgt die Prüfung der Schulfähigkeit durch die Schule. 

    Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder in Ausnahmefällen auch dann eingeschult werden, wenn sie nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten verpflichtend erforderlich. 

    Schulärztliche Untersuchungen im Vorfeld

    • Umfangreich schulärztlich untersucht werden nur die Kinder,

    -     die frühzeitig eingeschult werden sollen

    • die keine Vorsorgeuntersuchung U9 haben
    • die zwar Vorsorgeuntersuchungen haben, bei denen aber die Schulfähigkeit schulärztlich festgestellt werden soll

     

    • Wenn die Vorsorgeuntersuchung U 9 durchgeführt wurde, erfolgt ergänzend durch das Staatliche Gesundheitsamt - noch im Kindergarten - eine kurze Untersuchung. Dabei werden Seh-, Hör- und Sprechvermögen und motorische Fähigkeiten sowie das Impfbuch und das Vorsorgeheft überprüft.
    • Anschließend wird durch das Staatliche Gesundheitsamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt, dass der Schulbesuch aus medizinischer Sicht möglich ist. Diese Bescheini-gung muss bei der Schulanmeldung vorgelegt werden.

    Der Tag der Schulanmeldung

    Die Erziehungsberechtigten müssen mit den Kindern in die jeweilige Sprengelschule kommen. Bei Verhinderung sollen sie einen Vertreter beauftragen, die Kinder zur Schulanmeldung zu bringen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können vom Leiter des Heims angemeldet werden.

     

    Mitzubringen sind

    • die Geburtsurkunde
    • bei ausländischen Kindern auch der Reisepass
    • die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schulfähigkeit des Kindes aus medizinischer Sicht
    • eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs- und/oder Sorgerecht

     

    Schulanmeldung an einer Förderschule

    Kinder, die wegen eines besonderen Förderbedarfs oder einer Behinderung voraussichtlich nicht in der Lage sind, aktiv am Unterricht einer Grundschule teilzunehmen, können an einer öffentlichen oder privaten Förderschule angemeldet werden. Die Beratung und die Erstellung eines eventuell notwendigen sonderpädagogischen Gutachtens erfolgt durch die Schulleitungen der Förderzentren in Erlangen.

     

    Grundschulen in der Stadt Erlangen
    Adalbert-Stifter-Schule, Sieglitzhofer Str. 6

    An der Brucker Lache, Zeißstr. 51

    Grundschule Erlangen Bruck, Max  und Justine-Elsner-Schule, Sandbergstr. 1-5

    Grundschule Büchenbach, Dorfstr.21

    Grundschule Dechsendorf, Campingstr. 32

    Grundschule Eltersdorf , Tucherstr. 16

    Grundschule Frauenaurach, Keplerstr. 1

    Heinrich-Kirchner-Schule, Dompropststr. 6-8

    Hermann-Hedenus-Grundschule, Schallershofer Str. 20

    Grundschule Loschgeschule, Loschgestr. 10

    Michael-Poeschke-Schule, Liegnitzer Str. 22

    Pestalozzischule, Pestalozzistr. 1

    Grundschule Tennenlohe, Enggleis 6

    Friedrich-Rückert-Grundschule, Ohmplatz 2

    Grundschule Büchenbach-Nord „Mönauschule“, Steigerwaldallee 19

     

    Förderzentren in der Stadt Erlangen

    Sonderpädagogisches Förderzentrum Erlangen, Liegnitzer Straße 24,

    Georg-Zahn-Schule, Förderzentrum für geistige Entwicklung, Schenkstraße 113

     

    Erlangen,  20.  Januar 2012

     

    STADT ERLANGEN                                              STAATLICHES SCHULAMT

                                                                                   IN DER STADT ERLANGEN

     

    Dr. Balleis                                                               B. Nonhoff

    Oberbürgermeister                                                 Fachliche Leiterin

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