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Kulturförderung

Kulturförderung



Die Kulturförderung der Stadt Erlangen

Neben den eigenen kulturellen Einrichtungen fördert die Stadt Erlangen die Arbeit nicht-kommunaler Kulturanbieter. Die Kulturförderung im Kultur- und Freizeitamt bietet Unterstützung durch finanzielle Zuschüsse für die kulturelle Arbeit und berät bei der Suche nach weiteren öffentlichen Zuschussgebern, Sponsoren oder Räumen. Zuschüsse erhalten nicht-kommunale kulturelle Institutionen, wie das Kulturzentrum E-Werk, das Erlanger Musikinstitut, der Gemeinnützige Konzert- und Theaterverein Erlangen (gVe), das Deutsch-Französische Institut oder der Theaterverein Fifty-Fifty. Außerdem werden jährlich über 100 Kulturvereine und Projekte freier Kulturschaffender unterstützt.

Die kommunale Kulturförderung gewährleistet die kulturelle Vielfalt in der Stadt. Gleichzeitig sollen die öffentlichen Zuschüsse das ehrenamtliche Engagement der Erlanger Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Es werden sowohl die bewährten Angebote aus dem Kulturbereich als auch neue kulturelle Formen gefördert. Kultur ist dabei nicht auf ein rein ästhetisches Kunsterleben beschränkt, sondern bezieht das soziale und kommunikative Erlebnis mit ein. Die Erlanger Kulturförderung möchte deshalb nicht zuletzt zur Mitwirkung und Mitgestaltung von Kultur in der Stadt anregen und befähigen.

Grundsätzlich ist eine Förderung in allen Sparten und Bereichen der Kultur möglich. Eine Besonderheit der Erlanger Kulturförderung besteht darin, dass sowohl passiv, d. h. auf Antrag, als auch aktiv gefördert wird („Duales Förderverständnis“). Aktive Förderung bedeutet, dass je nach Bedarf spartenbezogene Schwerpunkte und neue Impulse gesetzt und entsprechende Projekte initiiert und unterstützt werden. Wir unterstützen z. B. Projekte zwischen Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen und außerschulischen Kulturanbietern, u.a. in Zusammenarbeit mit dem „Kulturservice Erlangen für Schulen und Kitas (KS:ER)“

Wenn Sie einen Zuschussantrag bei uns stellen wollen, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen und Vorgaben für eine Zuschussgewährung:

  • Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung finden Sie in den „Zuschussrichtlinien“ („Allgemeine Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwillliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte“).
  • Anträge auf Zuschüsse müssen Sie schriftlich – mit Projektbeschreibung und Kalkulation – bei uns einreichen.
  • Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse benötigen wir von Ihnen nach Projektende einen schriftlichen Nachweis mit Abrechnung und Projektbericht.

Bitte reichen Sie Zuschussanträge soweit möglich bis 15. März d.J. ein. Später eingehende Anträge werden dennoch bearbeitet, die Zuschussvergabe erfolgt nach Antragseingang.

Die Zuschussrichtlinien sowie die Formulare für den „Zuschussantrag“ und den „Verwendungsnachweis“ können Sie hier herunterladen.

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