Jump Labels

Link to homepage Link to sitemap Link to content Link to imprint
Logo of erlangen.de, link to homepage

Language Choice

  • navegación in german
  • navegación in english
  • navegación in french
  • navegación in spanish
  • navegación in turkish
  • navegación in russain

Servicenavigation

Symbole für Seh- und Hörbehinderung

Contacto



Kommunikation

Mehr Rechte für Menschen mit einer Einschränkung im Sehen oder Hören durch das Gleichstellungsgesetz



Nach der Bayerischen Kommunikationshilfenverordnung haben Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung Anspruch darauf, im Verwaltungsverfahren die Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen zu verwenden.

Die Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, erblindete und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren (BayDokZugV) regelt die Art und Weise (schriftlich, elektronisch, akustisch, mündlich, sonstige Weise), wie blinden und sehbehinderten Menschen Bescheide und Dokumente ohne zusätzliche Kosten in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.

Downloads



Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 24227