Kindergärten sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern ab ca. 3 Jahren bis zum Schuleintritt (ca. 6 Jahre), teilweise mit Ganztagsbetreuung und Mittagessen.
Der Kindergarten dient der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder. Der Besuch ist freiwillig.
Kindergärten können von freigemeinnützigen, kommunalen und sonstigen Trägern errichtet und betrieben werden.