Ausländische Vereine - Multikulturelle Vereine
Auskünfte erteilt Frau Bozic, Tel. 86-1682
Für Ausländervereine besteht eine Melde- und Auskunftspflicht bei der Ordnungsbehörde.
Ein Ausländerverein liegt dann vor, wenn die Mehrheit der Mitglieder und/oder der Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.
Zur Vereinssuche gelangen Sie über den Link "Vereinssuche" (siehe unten)