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Einbürgerung - Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland - Einbürgerungstest - (gültig für Einbürgerungsanträge, die ab dem 31.03.2007 gestellt wurden)



Wann ist der Test erforderlich?

Ab 01.09.2008 müssen alle Einbürgerungsbewerber, die mindestens 16 Jahre sind, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Dies gilt für alle laufenden Verfahren, bei denen der Antrag ab 31.03.2007 gestellt wurde.

Hat der Einbürgerungsbewerber eine deutsche Hauptschule erfolgreich abgeschlossen oder einen höheren Schulabschluss erreicht, sind die Grundkenntnisse durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse bereits nachgewiesen. Gleiches gilt auch, wenn man eine Ausbildung in einem Lehrberuf abgeschlossen hat oder in Deutschland Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Politologie erfolgreich studiert hat. In den übrigen Fällen sind die Kenntnisse durch den sogenannten Einbürgerungstest nachzuweisen.

Was beinhaltet der Test?

Der Test umfasst insgesamt 33 Fragen, davon 30 bundeseinheitliche Fragen aus folgenden Themenkreisen:

 

  • Leben in der Demokratie
  • Geschichte und Verantwortung
  • Mensch und Gesellschaft


und zusätzlich 3 Fragen, die sich auf das jeweilige Bundesland beziehen.

Zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, nur eine Antwort ist richtig. Um den Test zu bestehen, müssen mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden. Die Testbögen werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg ausgewertet. Von dort erhält der Teilnehmer persönlich eine Bescheinigung, wenn der Test bestanden wurde. Diese Bescheinigung muss im Einbürgerungsverfahren vorgelegt werden. Sie gilt ohne zeitliche Beschränkung und ist in allen Bundesländern anerkannt.

Zu welchem Zeitpunkt kann / muss ich den Test ablegen?

Das Einbürgerungsverfahren kann erst abgeschlossen werden, wenn der Einbürgerungstest bestanden wurde. Es wird daher empfohlen, den Test frühzeitig abzulegen. Vorher sollten jedoch die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Einbürgerung nachgewiesen sein. Der Einbürgerungstest wird zur Zeit nur bei den Volkshochschulen durchgeführt. Eine aktuelle Liste der Prüfstellen ist jeweils bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Erlangen erhältlich. Die Prüfungstermine werden von den Prüfstellen festgelegt. Bei der Volkshochschule Erlangen können ab 15.09.2008 erste Termine erfragt werden.
Der Einbürgerungsbewerber muss sich selbstständig bei der Prüfstelle anmelden. Für den Test fällt eine Gebühr von 25,- Euro an.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Vorerst ist nur der Gesamtkatalog von insgesamt 300 allgemeinen und 10 landesbezogenen Fragen über den untenstehenden Link abrufbar. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird jedoch noch eine sogenannte Selbstlernbroschüre entwickeln, von den Volkshochschulen sollen Einbürgerungskurse angeboten werden. Weitere Einzelheiten können in der Einbürgerungsstelle erfragt werden.

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