Während den Pfingstferien ist der Parteiverkehr im Standesamt nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund muss hier mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten gerechnet werden.
Wir möchten Sie bitten, dies bei Ihren Besuchen im Amt zu berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die meisten Paare melden sich gemeinsam zur Eheschließung oder Lebenspartnerschaftsbegründung an. Damit nicht extra dafür Urlaub genommen werden muss, werden diese Anmeldungen meist am Montag (unserem langen Behördentag) ab 16.30 Uhr vorgenomen. Bitte bedenken Sie auch, dass für eine Anmeldung mindestens 30 Minuten eingeplant werden müssen. Dadurch kann es dann zu längeren Wartezeiten kommen.
Wir würden Ihnen empfehlen - wenn es Ihnen möglich ist - entweder gleich um 8.00 Uhr bzw. ab 14.00 Uhr an diesem Tag oder an anderen Tagen während den Öffnungszeiten des Standesamtes zur Anmeldung im Amt vorbeizukommen.
Nachdem donnerstags bzw. freitags Trauungen/Lebenspartnerschaftsbegründungen während den Dienststunden vorgenommen werden, kann es bei der Information bzw. Anmeldung in den Zimmern 230/231 evtl. zu längeren Wartezeiten kommen.
Hierfür möchten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis bitten.
Folgende Sondertermine bieten wir Ihnen außerdem an: jeweils mittwochs, 6. Juni sowie 12. Dezember 2012. An diesen Tagen finden die Trauungen ausschließlich im Trausaal des Rathauses statt.
Trauungen an Sonn- und Feiertagen, an Heiligabend und Silvester werden nicht vorgenommen.
In diesem Jahr können wir Ihnen leider keinen freien Termin für Samstagstrauungen mehr anbieten. Für die Samstags-Trauungen steht dem Standesamt Erlangen ausschließlich das Egloffstein'schen Palais, Friedrichstraße 17, in der Zeit von 10.00 bis 14.30 Uhr zur Verfügung.
Trauungen in der Orangerie - Schloßgarten
Nach endgültiger Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme können wir Ihnen für eine Trauung auch die Orangerie anbieten.
An folgenden Freitagen steht uns diese Räumlichkeit für die Durchführung von Eheschließungen in der Zeit von 10.00 bis 14.30 Uhr zur Verfügung:
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14. September und
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12. Oktober.
Nähere Infos siehe unter "Trausäale in Erlangen".
Trauungen am letzten Freitag im Monat finden ausschließlich im Bürgerpalais Stutterheim am Marktplatz in der Zeit von 10.30 Uhr bis 14.30 Uhr statt.
Eine Terminreservierung für eine Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft ist nicht möglich. Der
Termin wird während der Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft mit Ihnen vereinbart.
Eine Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft kann nur dann vorgenommen werden, wenn sämtliche Unterlagen (jeweils im Original) vollständig vorliegen!
!!! Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft mit Auslandsbeteiligung !!!
Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Dazu ist kein Termin erforderlich. Bitte bringen Sie dazu jedoch bereits die erforderlichen Unterlagen mit. Der Standesbeamte muss bei Auslandsbeteiligung das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen.
Diese Auskünfte möchten wir Ihnen nur persönlich im Standesamt geben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass telefonische oder schriftliche Mitteilungen häufig zu Missverständnissen und Rückfragen führen und damit Verzögerungen eintreten können. Letzteres möchten wir - auch in Ihrem Interesse vermeiden.
Aus diesem Grund werden wir zuerst Ihre Unterlagen entgegennehmen und prüfen. Die Anmeldung erfolgt dann zu einem mit Ihnen vereinbarten Termin. Evtl. - je nach Sprachkenntnissen - wird die Anwesenheit eines öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers (Adressen hierzu unter: www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp) erforderlich sein.
Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die einzelnen Eheschließungsvoraus-setzungen der jeweiligen Länder eingegangen werden.
Das Standesamt Erlangen ist stets bemüht, Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Urkunden und Nachweise mit fachlicher Kompetenz und mit persönlichem Engagement behilflich zu sein. Dies betrifft auch die Begründung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
Viele Paare legen Wert auf einen möglichst kurzfristigen Hochzeits- oder Lebenspartnerschaftstermin. Im Standesamt Erlangen ist es kein Problem - sofern die Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung geht die Anmeldung voraus. Die Eheschließung/Lebenspartnerschaft muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungs-/Lebenspartnerschaftsbegründungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung/Lebenspartnerschaft dort auch anzumelden.
Eine Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft kann frühestens ein halbes Jahr (taggenau) vor Ihrem Wunschtermin erfolgen. Wenn am errechneten Tag keine Sprechzeiten angeboten werden, ist am darauf folgenden Werktag die erste Anmeldemöglichkeit.
Dies bedeutet aber auch, dass während diesen halben Jahres ein Termin für eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft gefunden werden muss. Zwischen der Anmeldung und dem eigentlichen Wunschtermin muss mindestens eine Woche liegen. Die Terminvergabe für die Eheschließung/Lebenspartnerschaft kann während der Anmeldung erfolgen.
Muss eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft abgesagt oder verschoben werden, so kann dies nur durch Vorsprache eines oder beider Partner persönlich beim Standesamt erfolgen.
Grundsätzlich sollten beide Partner die Anmeldung gemeinsam und persönlich vornehmen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den anderen Partnern bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht (siehe unter eDienste: E - Eheschließung oder Lebenspartnerschaft - Anmeldung - Vollmacht) muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten, die Unterlagen komplett vorlegen und von der vertretenen Person unterzeichnet sein.
Der vollmachtgebende Partner hat die in der Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft gemachten Angaben persönlich bei der/dem Standesbeamtin/en durch Unterschrift (spätestens eine Woche vor dem Termin) zu bestätigen.
Sollte die Eheschließung/Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erfolgen, setzen Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung. Das Standesamt Erlangen wird die Anmeldung aufnehmen und dem ausgewählten Standesamtes eine Ermächtigung zur Durchführung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft ausstellen und die erforderlichen Unterlagen dorthin versenden.
Wir dürfen Sie jedoch bereits darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben und noch eine weitere Anmeldegebühr bei dem ausgewählten Standesamt fällig wird.
Möchten Sie im Ausland heiraten, können Ihnen die zuständigen Auslandsvertretungen in Deutschland weiterhelfen. Eventuell ist die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses - je nach Staat - erforderlich.
Liegt kein Hinderungsgrund vor, wird die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Termin zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Folgender Hinweis bezieht sich nur auf deutsche Staatsangehörige (Partner, bei denen ausl. Recht zu beachten ist, siehe obige Ausführungen):
Benötigt werden immer:
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Personalausweis oder Reisepass
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eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Bürgeramtes/Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb Erlangens) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes; die melderechtliche Anmeldung allein ist nicht ausreichend.
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eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes - sollte dieser Ort Erlangen sein, werden wir die Unterlagen selbst anfertigen)
Desweiteren:
Wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist bzw. verpartnert war:
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eine aktuelle Abschrift (nicht älter als 6 Monate) aus dem als Heiratsregister fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe (nicht das Stammbuch von zuhause!) erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (sollte dies Erlangen sein, wird dieses Dokument selbst angefertigt)
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zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z. B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile.
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Lebenspartnerschaftsurkunde einer früheren Lebenspartnerschaft
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Nachweis über die Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft
Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Heiratsurkunden und rechtskräftigen Scheidungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten und bestellten Übersetzers (Adressen unter: www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp) mit. Sollte eine Überprüfung dieser ausländischen Entscheidung in Ehesachen notwendig sein, ist eine Gebühr in Höhe von 40,-- € zu entrichten.
Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:
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Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht);
Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:
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Registrierschein
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Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung;
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Bescheinigung über Namenserklärung
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Einbürgerungsurkunde
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden!
Sofern einer der Partner der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein sollte, wird aus rechtlichen Gründen für die Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft und für die Begründung selbst ein vereidigter Dolmetscher oder Übersetzer verlangt, der in die entsprechende Muttersprache übersetzt. Eine Liste mit vereidigten Dolmetschern und Übersetzern können Sie beim Standesamt erhalten oder unter www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp selbst suchen.
Ausländische Urkunden müssen grundsätzlich - sofern sie nicht auf einem internationalen Formular erstellt wurden - von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher übersetzt werden. Die Übersetzung muss unter Beachtung der ISO-Norm erfolgen. Die Übesetzung sollte mit der Originalurkunde zusammengeheftet und gesiegelt sein.
Kosten
Ganz umsonst ist eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft nicht - und hoffentlich - auch nicht vergebens! Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab z. B. wieviele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Stammbuch für die Familie wünschen.
In der Regel müssen Sie mit Gebühren in Höhe von mindestens 86,-- € rechnen - und das sollte Ihnen Ihre Ehe doch Wert sein.
Die Gebühren im Einzelnen:
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50,-- € wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind
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20,-- € pro Person zusätzlich, wenn ausländisches Recht anzuwenden ist
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40,-- € wenn Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft nicht beim Standesamt Erlangen erfolgte
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70,-- € Eheschließung/Lebenspartnerschaftsbegründung außerhalb der Öffnungszeiten (nur an den genannten Samstagen in der Zeit von 10.00 - 14.30 Uhr - sowie an den genannten Freitagen ab 12.30 - 14.30 Uhr im Bürgerpalais Stutterheim sowie in der Orangerie)
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40,-- € Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
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10,-- € Eheurkunde/Internationale Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
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25,-- € eidesstattliche Versicherung
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16,-- € - 33,-- € Stammbuch/Lebenspartnerschaftsbuch, je nach Ausführung
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5,-- € pro Aufenthaltsbescheinigung
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6,-- € Raumnutzung für den Trausaal im Rathaus
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50,-- € Raumnutzung für den Trausaal im Egloffstein'schen sowie im Bürgerpalais Stutterheim
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100,-- € Raumnutzung für den Trausaal in der Orangerie
Erfordert eine Amtshandlung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden.
Stand: 12. März 2012