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Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein)



 

Wer Personen ausbildet, die eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf einer Fahrlehrerlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz Erlangen,
  • mindestens 22 Jahre zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis,
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet,
  • persönlich zuverlässig,
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung,
  • ausreichende Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Klasse, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  • Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte,
  • durch ein Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf als Fahrlehrer nachzuweisen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Lebenslauf
  • Nachweise über die geistige und körperliche Eignung
  • Führerschein
  • Unterlagen über die Fahrpraxis
  • Nachweise über den Schulabschluss
  • Nachweise über den Abschluss der Berufsausbildung
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis zur Vorlage beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ist im Bürgeramt zu beantragen
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte

Rechtsgrundlagen:

§§ 1, 2 und 3 Fahrlehrergesetz (FahrlG)

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