Fahrlehrerlaubnis (Fahrlehrerschein)
Wer Personen ausbildet, die eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf einer Fahrlehrerlaubnis.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz Erlangen,
- mindestens 22 Jahre zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrlehrerlaubnis,
- geistig, körperlich und fachlich geeignet,
- persönlich zuverlässig,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung,
- ausreichende Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Klasse, für welche die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte,
- durch ein Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle ist die geistige und körperliche Eignung für den Beruf als Fahrlehrer nachzuweisen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass.
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Lebenslauf
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Nachweise über die geistige und körperliche Eignung
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Führerschein
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Unterlagen über die Fahrpraxis
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Nachweise über den Schulabschluss
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Nachweise über den Abschluss der Berufsausbildung
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis zur Vorlage beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ist im Bürgeramt zu beantragen
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Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte
Rechtsgrundlagen:
§§ 1, 2 und 3 Fahrlehrergesetz (FahrlG)