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Fischereischein



Auskünfte erteilt Frau Bozic, Tel. 86-1682

Jugendfischereischein:

Voraussetzung für die Erteilung eines Jugendfischereischeins:

  • Einwilligung der vertretungsberechtigten Inhaber der elterlichen 
    Sorge durch Antrag und Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung der
    sorgeberechtigten Eltern (beide Elternteile). 
    (Antrag und Erklärung im Rathaus, Rathausplatz 1, 3. OG, Zimmer-Nr. 305)
  • Alter: Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben

 

Sofern der Jugendliche seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Erlangen hat, bringen Sie zur Beantragung des Jugendfischereischeines folgendes mit:

  • Antrag der sorgeberechtigen Eltern – Vordruck -.
  • Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung der sorgeberechtigten Eltern - Vordruck -
  • Kinderausweis und Personalausweis/Reisepass
  • Passfoto aus neuester Zeit

Gebühr: 5,00 Euro zuzüglich bis zu 10,00 Euro Fischereiabgabe.
Gebühr und Abgabe (bis zu 15,00 Euro) sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Jahresfischereischein:

 

Allgemeines:

Den Jahresfischereischein können grundsätzlich nur Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz haben (Touristen) erhalten. Der Nachweis, dass sie in Ihrem Heimatland zum Fischfang berechtigt sind, ist zu erbringen. Die tatsächliche Gültigkeit des Jahresfischereischeines wird auf höchstens 3 Monate beschränkt. Innerhalb des Jahreszeitraums darf kein weiterer Jahresfischereischein beantragt werden, auch nicht bei einer anderen Gemeinde.
Näheres zum Antrag und den erforderlichen Unterlagen erfahren Sie von den zuständigen Sachbearbeiter/innen.

Fischereischein auf Lebenszeit

Voraussetzungen:

  • Grundsätzlich mit Erfolg in Bayern abgelegte staatliche Fischerprüfung
  • Zuverlässigkeit
  • Mindestalter

 

Allgemeines:

Volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Erlangen können den Fischereischein auf Lebenszeit oder den 5-Jahres-Fischereischein beantragen. Antragsteller, die das 14. Lebensjahr vollendet und die o.g. staatliche Fischerprüfung bestanden haben, können mit Einwilligung der vertretungsberechtigten Inhaber der elterlichen Sorge (vgl. Jugendfischereischein) erhalten.
Vor der erstmaligen Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit und in begründeten Einzelfällen ist die Vorlage eines Führungszeugnisses (Behördenausgabe) erforderlich.
Die Anerkennung eines bayerischen Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. Im Ausland ausgestellte Fischereischeine berechtigen grundsätzlich nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Zur Ausübung der Fischerei ist neben dem Fischereischein noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte Fischereierlaubnisscheine) notwendig.

Antrag:

Bei der Erteilung des Fischereischeines muss der Antragssteller persönlich bei der unteren Fischereibehörde vorsprechen. Wegen der vorherigen Überprüfung der Zuverlässigkeit und der Anforderung sonstiger Unterlagen wird eine vorherige telefonische Anfrage empfohlen.

Gebühr:

35,00 Euro zuzüglich der Fischereiabgabe nach Lebensalter (32,00 Euro – 300,00 Euro).
Falls die Abgabe nicht auf einmal bezahlt werden soll, besteht die Möglichkeit diese für 5 Jahre zu begleichen. In diesem Fall hat der Antragsteller 35,00 Euro Gebühr und 40,00 Euro für die Abgabe zu entrichten.
Gebühr und Abgabe sind bei Antragstellung bar zu bezahlen.

Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Erlangen haben, bringen Sie zur Beantragung des Fischereischeines folgendes mit:

  • zuletzt ausgestellten Fischereischein
  • bei der erstmaligen Erteilung in Erlangen das Original-Prüfungszeugnis 
  • bei der erstmaligen Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit ein Führungszeugnis (Behördenausgabe)
  • Personalausweis/Reisepass
  • Passfoto aus neuester Zeit

Sonstige Fischereischeine:

Für die Erteilung sonstiger Fischreischeine oder die Gleichstellung von Fischereischeinen (z.B. Fischer verlegt seinen Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Bayern) gelten besondere Bestimmungen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Erteilung oder Gleichstellung möglich ist. Eine vorherige telefonische Anfrage wird empfohlen.

Der Antrag auf eine Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen kann weiter unten unter Formulare ausgefüllt werden!

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