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Fischereiwesen



Auskünfte erteilt Frau Bozic, Tel. 86-1682

Fischerprüfung:

Voraussetzung:

  • Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang (Wohnsitzprinzip beachten!)
  • Mindestalter (Anmeldungen von Personen, die am Prüfungstag das 12. Lebensjahr noch 
    nicht vollendet haben, werden zuückgewiesen.

 

Allgemeines:


Die Prüfung findet in Bayern einmal jährlich am ersten Samstag des Monats März (Haupttermin) statt.
Diese Prüfung wurde durch einen Nachholtermin am letzten Samstag des Monats Juni ergänzt, erstmals im Jahr 2005.

Die Bewerber haben sich nachweislich für den Haupttermin spätestens am 01. Dezember des der Prüfung vorhergehenden Jahres, für den Nachholtermin spätestens am 02. Mai (Ausschlussfristen) anzumelden.


Die Anmeldung erfolgt bei dem Landerfischereiverband Bayern e.V.. Das Nähere über Inhalt, Form und Verfahren der Anmeldung zur Fischerprüfung einschließlich der Zahlung der Prüfungsgebühr gibt die Landesanstalt für Landwirtschaft bekannt.
Die Bewerber haben den Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (s.o.) bei Prüfungsbeginn in der von der Prüfungsbehörde bestimmten Form vorzulegen.

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