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Heizöllagerungen



Die Lagerung von Heizöl muss beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen angezeigt werden.

Für Behälter und Sicherheitseinrichtungen werden regelmäßig Betriebs- und Bedienungsanleitungen und behördliche Zulassungen mitgeliefert. Die Betriebs- und Bedienungsanleitungen sind zu beachten und einzuhalten. Bewahren Sie die Schriftstücke sorgfältig auf!

Unterirdische Anlagen unabhängig vom Volumen und oberirdische Anlagen mit einem Volumen von mehr als 10.000 ltr. müssen vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend alle 5 Jahre und bei Stilllegung von bestellten Sachverständigen geprüft werden. Oberirdische Anlagen in Wasserschutzgebieten unterliegen der Prüfpflicht bereits ab einem Volumen von mehr als 1000 ltr; bei unterirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten sind die Prüfungen alle zweieinhalb Jahre zu wiederholen.

Bei den Prüfungen festgestellte Mängel müssen Sie unverzüglich beseitigen lassen. Werden erhebliche Mängel an der Anlage festgestellt, bedarf deren Beseitigung der Nachprüfung durch Sachverständige. Bei gefährlichen Mängeln ist die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Die Wiederinbetriebnahme ist erst nach Vorlage einer Sachverständigenbestätigung bei der Stadt Erlangen zulässig.

Nehmen Sie Ihre Anlage bei Schadensfällen und Störungen außer Betrieb, wenn die Gefahr besteht, dass Heizöl austritt oder bereits ausgetreten ist. Informieren Sie unverzüglich das Amt für Umweltschutz und Energiefragen oder die nächste Polizeidienststelle.

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