Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind verschiedene Anforderungen zu beachten.
Um auszuschließen, dass es durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu Boden- oder Grundwasser-Verunreinigungen kommt, sind bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verschiedene Anforderungen zu beachten.
Sie gelten z.B. für Heizöltanks, Chemikalienlagertanks, Fass- und Gebindelager, hydraulisch betriebene Aufzüge und Hebeanlagen.
Gesetzliche Grundlage ist neben dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Wassergesetz die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung, VAwS).