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Werbeanlagen in der historischen Innenstadt




Das Anbringen und Ändern von Werbeanlagen, Schaukästen, Automaten und Markisen in der historischen Innenstadt von Erlangen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Die Gestaltungssatzung für Werbeanlagen (GestSW ) regelt die besonderen Anforderungen an Werbeanlagen im Bereich der historischen Innenstadt von Erlangen. Diese wird räumlich wie folgt begrenzt:

Nördliche Stadtmauerstraße, Fuchsengarten, Westliche Stadtmauerstraße, Südliche Stadtmauerstraße, Anlagenstraße, Östliche Stadtmauerstraße, Maximiliansplatz, Katholischer Kirchenplatz (Nordseite), Vierzigmannstraße (Nordgrenze der nördlichen Grundstücke) und Wöhrstraße.

Informationen bezüglich des Geltungsbereiches und den Anforderungen der GestSW erhalten Sie beim Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen und unter www.erlangen.de/stadtrecht

 

Für einen Bauantrag (auch für Werbeanlagen über 1 qm Ansichtsfläche ausserhalb des Geltungsbereiches) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauantragsformulare,
  • amtlicher Lageplan (nicht älter als ein halbes Jahr) und
  • Ansichtszeichnungen (evtl. zusätzlich Fotos) mit Maßangaben und Erläuterungen zur Werbeanlage in 2-facher Ausfertigung.

Der Lageplan ist im staatlichen Vermessungsamt Nägelsbachstraße 67, Erlangen,Tel 306-0, Fax 306-250 erhältlich. Bauantragsformulare erhalten Sie im Schreibwarenhandel, im Bauaufsichtsamt oder Online. Für ein Beratungsgespräch vor Einreichung eines Bauantrages und Anbringung einer Werbeanlage, eines Schaukasten, Automaten oder einer Markise steht das Bauaufsichtsamt / Frau Ortlam gerne zur Verfügung.
 


 

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