Höheres Wohngeld seit 1. Januar 2009
Insgesamt bedeutet das neue Wohngeldgesetz für alle bisherigen Wohngeldempfänger eine teilweise deutliche Erhöhung ihres monatlichen Wohngeldes seit 1.1.2009. Dies gilt vor allem für Haushalte, deren Wohnungen vor 1991 bezugsfertig wurden, weil für diesen Wohnraum die Miethöchstsätze deutlich angehoben wurden.