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Gleichbehandlung



Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Am 18.8.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in kraft. Mit diesem Gesetz kommt Deutschland der von der EG auferlegten Verpflichtung nach, den Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Es gilt ein Benachteiligungsverbot wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, des Alters, Behinderung und der sexuellen Identität. Außerdem wird beim Bund eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet.

Mit dem AGG wird auch das seit 1994 geltende Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) abgelöst. Das AGG beinhaltet die Aufforderung an die Arbeitgeber/innen gegen Benachteiligungen, die durch Belästigungen und sexuelle Belästigungen hervorgerufen sind, vorzugehen.

Sie finden das Gesetz und eine Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes zum AGG ebenfalls unter Links.

Bayerisches Gleichstellungsgesetz

Das bayerische Gleichstellungsgesetz, das 1996 in kraft trat gilt seit 1.Juli mit ein paar kleinen Änderungen unbefristet weiter. Es regelt die Tätigkeit von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, bildet die Grundlage für die Förderung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern und fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien.

Den Gesetzestext finden Sie unter Links.

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