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Gebühren im Personenstandswesen



Beschreibung

Für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften werden von demjenigen, der die Amtshandlung veranlasst oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, von demjenigen, zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird, Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Landesrechts erhoben.

Schriftliche Auskunft nach persönlicher Beratung durch das Standesamt Erlangen über die erforderlichen Urkunden 10,-- €
(bei der Anmeldung wird dieser Betrag verrechnet)

Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe für zwei Deutsche 50,-- €

Anmeldung zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft, Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe je Ehegatten - für den ausl. Recht zu beachten ist - zusätzlich 20,-- €

Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt/die Standesamtsaufsicht 40,-- €

Eheschließung/Lebenspartnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,-- € (nur an den genannten Terminen im Egloffstein'schen Palais/Bürgerpalais Stutterheim dort jedoch nur in der Zeit ab 12.30 bis 14.30 Uhr)

Raummiete im Egloffstein’schen und im Bürgerpalais Stutterheim 50,-- € (nur an den genannten Terminen)

Durchführung einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft durch das Erlanger Standesamt, obwohl Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte 40,-- €

Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 25,-- €

Entgegennahme einer Namensänderung  (Wiederannahme des Geburtsnamens, Doppelnamensführung, Einbenennung eines Stiefkindes) 25,-- €

Bescheinigung über eine Namensänderung, Angleichungserklärung nach Art.  47 Abs. 1 EGBGB 10,-- €

Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland 60,-- €

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland 40,-- €

Beglaubigte Abschriften aus dem Heiratsbuch/Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenbuch/ Geburtenregister, sowie aus dem Sterbebuch/-register jeweils 10,-- €

Internationale Urkunde 10,-- €

Einsicht bzw. Auskunft aus einem Personenstandsregister (z. B. Geburtszeit) 7,-- €

HINWEIS:

Sollte mit der Vornahme o.g. Dienstleistungen ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand verbunden sein, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden

Stand:

04.04.2011



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