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Informationen zum Zensus 2011



Auf dieser Seite informiert die Stadt Erlangen zum Zensus 2011 (Volkszählung):

Warum wird der Zensus 2011 überhaupt durchgeführt?

Die Europäische Union hat die Mitgliedstaaten per Verordnung verpflichtet, alle 10 Jahre die Bevölkerungszahlen neu festzustellen. Deutschland setzt mit dem Zensusgesetz 2011 - von Bundestag und Bundesrat 2009 verabschiedet - diese EU-Verordnung um.

Die letzten Volkszählungen liegen lange zurück. Im Gebiet der Bundesrepublik fand letztmals 1987 eine Erhebung statt, in der DDR 1981. Seither waren mit deutscher Einheit, Euro-Einführung und EU-Osterweiterung epochale Ereignisse zu verzeichnen. Nicht zuletzt im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgten umfängliche innerdeutsche Wanderungsbewegungen, die erwarten lassen, dass die Einwohnerregister in ihrer Verlässlichkeit zwischenzeitlich stark gemindert sind.

Kurz gesagt: Derzeit weiß niemand genau, wie viele Menschen in Deutschland leben und wo sie wohnen.

Dass turnusmäßige statistische Erhebungen eine ganz wichtige Grundlage u.a. für die Infrastrukturplanung sind, wird aus den Erfahrungen der Volkszählung 1987 exemplarisch deutlich: Vor dieser Zählung ging man in der Bundesrepublik Deutschland von einer Wohnungsreserve von 1 Million Einheiten aus. Die Zählung erwies aber ein Defizit von 740.000 Wohnungen.

Genaue Einwohnerzahlen sind aber auch die Basis für die Bemessung der Vertretungen der Bundesländer im Bundesrat oder auf kommunaler Ebene bei der Anzahl der Mitglieder in Gemeinde- und Stadträten. Einwohnerzahlen spielen zudem eine wichtige Rolle bei Zuweisungen der EU sowie beim innerdeutschen Länder- und Kommunal-Finanzausgleich.

Wer wird befragt?

Die Erhebung besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

  • Aus einer Gebäude- und Wohnungszählung, bei der alle Eigentümer postalisch befragt werden.
  • Aus einer Befragung der Haushalte auf Stichprobenbasis, in die knapp 10 % der Bevölkerung einbezogen sind. In Erlangen sind dies rd. 9.200 Personen.
  • Aus einer Befragung der Bewohner aller Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte. Das sind in Erlangen rund 6.100 Einwohner.

Zeitplan

Die Erhebungen begannen mit einer Vorbefragung der Immobilieneigentümer im Dezember 2010. Die eigentliche Gebäude- und Haushaltsbefragung beginnt am 9. Mai 2011 und läuft über die Sommermonate. Anschließend werden die Daten von den Statistischen Ämtern der Länder und des Bundes ausgewertet. Erste Ergebnisse sollen Ende 2012 vorliegen. Weitere ab Mai 2013. Sie werden unter www.zensus2011.de veröffentlicht.

Gebäude- und Wohnungszählung

Im Dezember 2010 führte das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bei allen Gebäude- und Wohnungseigentümern Bayerns per Fragebogen eine Umfrage durch. Diese Erkundung dient der Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung, die ab Mai 2011 ebenfalls durch die Landesbehörde erfolgt.

Die anstehende Gebäude- und Wohnungszählung ist eine Inventur des Wohnungsbestandes der Bundesrepublik Deutschland. Erfasst werden alle Wohngebäude sowie Gebäude anderer Nutzung, in denen sich auch Wohnraum befindet (z.B. eine Hausmeisterwohnung).

Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie alle Wohnungsverwaltungen sind hierbei nach dem bundesrechtlichen Zensusgesetz 2011 zur Auskunft verpflichtet.

Die Stadt Erlangen wird bei dieser Wohnungserhebung nur bei der Klärung eventueller Zweifelsfälle als „Außendienst“ der Landesbehörde tätig.

Tiefergehende Fragen können an die zuständige Landesdienststelle in Fürth gerichtet werden:

Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Finkenstraße 3, 90762 Fürth
Hotline 0911/98208 125 https://www.statistik.bayern.de

Haushaltsbefragung

Wer ist zuständig?

Zuständig für die Haushaltsbefragung sind die Kreisverwaltungsbehörden. Sie müssen für diese Aufgabe organisatorisch eigenständige Erhebungsstellen einrichten. Die Erhebungsstelle der Stadt Erlangen wurde im November 2010 im Rathaus, Zi. 335-336 eingerichtet.

Wer ist betroffen?

Anders als bei der Volkszählung 1987 wird nicht die gesamte Bevölkerung befragt, sondern nur eine Stichprobe von knapp 10 % aller Haushalte. Das sind in Erlangen etwas über 9.200 Personen. Diese Stichprobe wurde zentral vom Statistischen Bundesamt gezogen und der Erhebungsstelle Erlangen per Anschriftenliste mitgeteilt. Alle Bewohner der Wohngebäude dieser Anschriftenliste werden ab 9. Mai 2011 von städtischen Beauftragten auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Fragebogens interviewt.

Besteht eine Auskunftspflicht?

Der Fragebogen enthält mehrheitlich Pflichtfragen und eine kleinere Zahl von freiwillig zu beantwortenden Fragen. Bezüglich der Pflichtfragen gilt eine gesetzliche Auskunftspflicht für alle volljährigen Haushaltsmitglieder (geregelt in § 18 Absatz 3 Zensusgesetz 2011). Volljährige Haushaltsmitglieder sind auch für die minderjährigen Haushaltsmitglieder auskunftspflichtig. Sofern ein volljähriges Haushaltsmitglied selbst keine Auskunft geben kann, geht die Auskunftspflicht auf die anderen erwachsenen Haushaltsmitglieder über.

Minderjährige mit eigenem Haushalt unterliegen auch der Auskunftspflicht.

Welche Angaben werden abgefragt?

Auszug aus dem Fragenkatalog:

  • Alter, Geschlecht, Familienstand,
  • Erwerbstätigkeit, Arbeitsort,
  • Bildungsstand, -abschluss,
  • Wohnsituation,
  • Migrationshintergrund,
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.B. der evangelischen Kirche).

Ein Musterfragebogen kann unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/00260.php eingesehen werden. Er umfasst 46 Fragen.

Wie läuft die Befragung ab?

Vor dem Befragungstermin erhalten alle Betroffenen eine schriftliche Benachrichtigung. Anschließend erfolgt eine Terminvereinbarung mit dem/der Erhebungsbeauftragten der Stadt Erlangen. Bei der Abwicklung der Befragung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Der Interviewer führt die Befragung im Rahmen eines Hausbesuches durch und trägt die Angaben in den Fragebogen ein.
  • Die Auskunftspflichtigen nehmen die Fragebögen entgegen, füllen sie selbst aus und schicken sie anschließend an die Erhebungsstelle im Erlanger Rathaus.
  • Die Auskunftspflichtigen nehmen die Fragebögen entgegen und beantworten den Fragenkatalog Online (jeder Fragebogen enthält eine individuelle Nummer und einen Zugangscode). Die Online-Antwort geht direkt an das Bayerischen Landesamt für Statistikund Datenverarbeitung. Die Erhebungsstelle Erlangen erhält von dort eine Eingangsbestätigung.

Interviewer/Erhebungsbeauftragte

Die Interviewer bzw. Erhebungsbeauftragten werden von der Stadt Erlangen ausgewählt und geschult. Sie müssen sich schriftlich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichten und erhalten einen speziellen Dienstausweis zur Legitimation bei den Hausbesuchen.

Zeitschiene

Die Befragungen beginnen am 9. Mai 2011 und laufen über die Sommermonate. Anschließend werden die Daten von den Statistischen Ämtern der Länder und des Bundes ausgewertet. Erste Ergebnisse sollen Ende 2012 vorliegen, weitere ab Mai 2013. Sie werden unter www.zensus2011.de veröffentlicht.

Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Wer ist zuständig?

Zuständig ist auch hier die Erhebungsstelle der Stadt Erlangen.

Wer ist betroffen?

Da man aus Untersuchungen weiß, dass die Angaben der Melderegister über die Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften oftmals ungenau sind, finden in diesen Einrichtungen Vollerhebungen statt, d.h. alle Bewohner werden befragt. Das sind in Erlangen knapp 6.100 Personen.

Besteht eine Auskunftspflicht?

Der Fragebogen enthält nur Pflichtfragen. Bezüglich dieser Fragen gilt eine gesetzliche Auskunftspflicht für alle volljährigen Bewohner (geregelt in § 18 Absatz 5 Zensusgesetz 2011). Für volljährige Bewohner, die selbst keine Auskunft geben können sowie für minderjährige Bewohner liegt die Auskunftspflicht ersatzweise bei der Leitung der Einrichtung.

Welche Angaben werden abgefragt?

Der Fragenkatalog ist im Vergleich zur Haushaltsbefragung auf lediglich 11 Fragen beschränkt. Die Fragen beziehen sich im Wesentlichen auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Lebensmittelpunkt (Haupt- oder Nebenwohnsitz).

Ein Musterfragebogen kann unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/00260.php eingesehen werden.

Wie läuft die Befragung ab?

Vor dem Befragungstermin erhalten alle Betroffenen eine schriftliche Benachrichtigung. Anschließend erfolgt eine Terminvereinbarung mit dem/der Erhebungsbeauftragten der Stadt Erlangen. Bei der Abwicklung der Befragung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Der Interviewer führt die Befragung im Rahmen eines Hausbesuches durch und trägt die Angaben in den Fragebogen ein.
  • Die Auskunftspflichtigen nehmen die Fragebögen entgegen, füllen sie selbst aus und schicken sie anschließend an die Erhebungsstelle im Erlanger Rathaus.
  • Die Auskunftspflichtigen nehmen die Fragebögen entgegen und beantworten den Fragenkatalog Online (jeder Fragebogen enthält eine individuelle Nummer und einen Zugangscode). Die Online-Antwort geht direkt an das Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Die Erhebungsstelle Erlangen erhält von dort eine Eingangsbestätigung.

Datenschutz

Die erhobenen Daten dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Verboten ist beispielsweise ein Abgleich mit den Meldedaten des Bürgeramtes.

Für die Befragung in Erlangen wurde im Rathaus eine räumlich, personell und organisatorisch von anderen Verwaltungsgliederungen getrennte Erhebungsstelle eingerichtet. Alle an der Organisation des Zensus 2011 beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich auf das Statistikgeheimnis und den Datenschutz speziell verpflichten.

Die erhobenen Daten dürfen nur an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zur Auswertung weitergegeben werden. In der Erhebungsstelle Erlangen verbleiben nach der Ablieferung der Fragebögen keinerlei personenbezogene Daten mehr.

Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sind nicht Gegenstand der Auswertung. Im Verlauf der Auswertung werden Name und Anschrift von den sogenannten Erhebungsmerkmalen (z.B. Alter, Geschlecht, Berufstätigkeit) getrennt und dadurch anonymisiert. Nach Abschluss der Auswertung werden alle ausgefüllten Fragebögen vernichtet.

Zur Veröffentlichung kommen ausschließlich aufsummierte Ergebnisse. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich.



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