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Assistenzkosten



Hilfen zur Kostenübernahme von Assistenz und Pflegetätigkeiten durch Privathelfer oder einen Assistenzdienst können von körperlich oder geistig behinderten Menschen mit eigenem Hausstand zur Bewältigung des Alltags beantragt werden. Hierbei sind vorrangig die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse auszuschöpfen. Eine Kostenübernahme kann erst ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerden des Bedarfs erfolgen. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

Seit 1. Januar 2008 liegt die Zuständigkeit für die Assistenzkosten beim Bezirk Mittelfranken.

Rechtsgrundlage

§§ 53, 54 SGB XII und § 61 SGB XII

Stand

01.02.09



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