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Baudenkmalpflege



In der bayerischen Denkmalliste sind ungefähr 120.000 Baudenkmäler sowie rund 900 Ensembles verzeichnet. Deren Erhaltung und sachgerechte Behandlung gehören zu den wichtigsten Zielen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Vor baulichen Veränderungen, aber auch bei Sanierungs- oder Restaurierungsmaßnahmen an Baudenkmälern und deren Ausstattung ist daher die Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erforderlich. Auch bei Veränderungen in der Nähe von Baudenkmälern ist die Abteilung gefragt, sofern das überlieferte Erscheinungsbild des baulichen Erbes betroffen ist.

Die fachliche Begutachtung von Bauanträgen bzw. Erlaubnisanträgen gehört zu den zentralen Aufgaben der Praktischen Bau- und Kunstdenkmalpflege. Im Rahmen regelmäßig stattfindender Sprechtage bei den Unteren Denkmalschutzbehörden nehmen die Referenten/innen des Landesamtes für Denkmalpflege zu Einzelvorhaben Stellung. Ferner ist die Bau- und Kunstdenkmalpflege am Bauleitplanverfahren beteiligt (sog. Träger öffentlicher Belange).

Sinnvollerweise erfolgen Beratung und Betreuung der Denkmaleigentümer bereits im Vorfeld von Bau- und Restaurierungsmaßnahmen. Als Ansprechpartner stehen sowohl die Untere Denkmalschutzbehörde als auch die Gebietsreferenten/innen des Landesamts für Denkmalpflege im Rahmen der regelmäßigen Sprechtage zur Verfügung.

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