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Bewachungswesen



Auskünfte erteilt Frau Nagengast, Tel. 86-1514

Beschäftigung von Arbeitnehmern (Wachpersonen)

Anmeldung

Der Gewerbetreibende darf nach den Vorschriften der Bewachungsverordnung mit der Bewachung nur zuverlässige und volljährige Personen beschäftigen, die einen Nachweis ihrer Qualifizierung (Sachkundeprüfung, Unterrichtungsnachweis etc.) vorweisen können.

Hierzu zählen:

  • IHK-Unterrichtungsnachweise
  • IHK-Sachkundeprüfungen
  • Prüfungszeugnisse als IHK-geprüfter Werkschutzmeister bzw. IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft
  • Berufsabschlüsse für den Polizeivollzugsdienst, den Justizvollzugsdienst sowie als Feldjäger
  • Bestätigungen auf Grund der Übergangsvorschriften des § 17 Abs. 1 und 2 BewachV.

Die Wachperson (auch nur zeitweise oder unregelmäßig Beschäftigte) ist der zuständigen Behörde Stadt Erlangen schriftlich vor Beginn der Beschäftigung zu melden. Hierbei sind die oben genannten Unterlagen beizufügen. Wir empfehlen hierzu die Verwendung des unten stehenden Formulars. Für die Bescheinigung "Zustimmung zur Beschäftigung" wird eine Gebühr i.H.v. 25,-- EUR fällig.

Abmeldung

Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde Stadt Erlangen für jedes Kalenderjahr Namen und Vornamen der bei ihm ausgeschiedenen Wachpersonen unter Angabe des Beschäftigungsbeginns bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres schriftlich zu melden.

Beschäftigung und Meldung von Wachpersonen

Qualifizierungsnachweis

allgemeine Bewachungstätigkeiten

  • IHK-Unterrichtungsnachweis
  • Bestätigung über eine Bewachungstätigkeit bei einem Bewachungsunternehmen am Stichtag 31.03.1996

besondere Bewachungstätigkeiten das sind

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichen Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv) und
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Sachkundeprüfung (abzulegen bei der Industrie- und Handelskammer) oder
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen ununterbrochenen Bewachungstätigkeit im Bewachungsgewerbe am 01.01.2003

als Nachweis für die Qualifikation im gesamten Tätigkeitsspektrum werden auch anerkannt Prüfungszeugnisse als

  • IHK-geprüfte/r Werkschutzmeister/in oder
  • IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder
  • Berufsabschlüsse für Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger in der Bundeswehr

Für Fragen und die Anmeldung zu den genannten Ausbildungsgängen wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, Hauptmarkt 25 - 27, 90403 Nürnberg, Tel. 0911/1335-0.

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