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Gutachterausschuss - Aufgaben, Zusammensetzung, Geschäftsstelle



 

Zusammensetzung des Gutachterausschusses
 

Seit Beginn der sechziger Jahre gibt es in Deutschland Gutachterausschüsse. Im Freistaat Bayern sind diese aufgrund der Verordnung über die Gutachterausschüsse (GutachterausschussV) dezentral organisiert. Die Gutachterausschüsse sind für die Bereiche der kreisfreien Städte und Landkreise tätig. Die Tätigkeit der Gutachterausschüsse ist eine staatliche Aufgabe. Im Bereich der kreisfreien Städte ist diese Aufgabe den Städten im übertragenen Wirkungskreis zugeordnet. Im Bereich der Landkreise erfüllen die Landratsämter als Staatsbehörden diese Aufgabe. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den kreisfreien Städten und bei den Landratsämtern eingerichtet.

Im Freistaat Bayern sind 25 Gutachterausschüsse bei den kreisfreien Städten und 72 Gutachterausschüsse beien Landratsämtern mit der Erfüllung der im Baugesetzbuch (BauGB) und der GutachterausschussV als unabhängiges, neutrales und selbständiges Kollegialorgan beschäftigt.

Obere Gutachterausschüsse existieren in Bayern nicht.

In Erlangen sind derzeit 20 Mitglieder im Gutachterausschuss bestellt.
Die Besetzung ist wie folgt definiert:
Den Vorsitz hat ein Bediensteter der Stadt Erlangen inne.
Die weiteren ehrenamtlichen Mitglieder entstammen wegen der Komplexität der Grundstückswertermittlung den verschiedensten Berufsgruppen, so z. B. Angehörige der Fachverwaltungen (Planungsämter, Finanzämter usw.), Architekten, Baufachleute, Bankfachleute, Betriebswirte, Fachleute aus Mieterverbänden und aus Grundbesitzvereinigungen, Immobilienmakler, land- und forstwirtschaftliche Sachverständige, Vermessungsingenieure und Wohnungswirtschaftler.

Die Gutachter werden auf vier Jahre berufen; die Möglichkeit einer Wiederberufung besteht.

 

 

Aufgaben des Gutachterausschusses
 

Der Gutachterausschuss tritt in nicht öffentlicher Sitzung zusammen. Hierbei ist eine Besetzung mit dem Vorsitzenden und zwei weiteren ehrenamtlichen Gutachtern vorgesehen. Er fällt Beschlüsse über Gutachten, Bodenrichtwerte.
Der Vorsitzende vertritt hierbei den Gutachterausschuss nach außen, legt die Besetzung des Ausschusses fest und hat fachliche Weisung gegenüber der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Gutachterausschuss.

 

 

Die Geschäftsstelle als Ansprechpartner in Fragen der Grundstückswertermittlung
 

Die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle führen ihre Aufgaben nach Weisung des Vorsitzenden aus, der als Bindeglied zwischen dem Ausschuss und der Geschäftsstelle fungiert. Die wesentlichen Aufgaben der Geschäftsstellen sind in der GutachterausschussV geregelt. Hierzu zählen:

 

  • die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
  • Erteilung von Auskünften aus der Bodenrichtwertkarte
  • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (nur auf Antrag und nur für Befugte gem. §11 GutachterausschussV)
  • Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben, vor allem die Vor- und Nachbereitung der Erstattung von Gutachten und die damit verbundene Festsetzung von Gebühren und Auslagen

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