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Sie wollen heiraten?



Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 400 Paare im Standesamt Erlangen das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung, zu der Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig mitbringen müssen.
Und damit Sie wissen, wo Sie in Erlangen getraut werden können stellen wir Ihnen unsere Trausäale vor (siehe: Trausäale in Erlangen).

Wir erläutern Ihnen auch die Möglichkeiten der Namensführung und wie die Vorgehensweise ist, wenn Sie nicht in Erlangen sondern in einem anderen Standesamt oder im Ausland heiraten wollen. Zu guter Letzt verraten wir Ihnen noch die Kosten einer Eheschließung und weisen Sie heute schon auf Ehejubiläen hin.

Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Der Eheschließung geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Sie ist bei dem Standesamt zu veranlassen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn Sie beide volljährig, ledig und deutsche Staatsangehörige von Geburt an sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle (nicht älter als vier Wochen) Aufenthaltsbescheinigung von Ihrem Hauptwohnsitz (mit der Angabe zu Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit etc.) erhältlich in der Regel von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes; falls dies Erlangen ist, wird diese Bescheinigung direkt beim Standesamt ausgedruckt - eine Melderegisterauszug alleine reicht nicht aus
  • aktuelle (nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt) sollte dies Erlangen sein, werden wir diese Abschrift ebenfalls selbst erstellen

Weiterhin, sind folgende Unterlagen vorzulegen, wenn Sie oder der Partner bereits verheiratet waren:

  • eine aktuelle Abschrift (nicht älter als 6 Monate) aus dem als Heiratsregister fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe (nicht das Stammbuch von zuhause!) erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (sollte dies Erlangen sein, wird dieses Dokument selbst angefertigt)
  • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z. B. Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile. 
  • Lebenspartnerschaftsurkunde einer früheren Lebenspartnerschaft
  • Nachweis über die Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft

Alle Dokumente sind immer im Original vorzulegen!

Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden (sollten Sie Adressen von Übersetzern und oder Dolmetschern benötigen, können Sie diese über www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp erhalten).

In den nachfolgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
eine/r der Verlobten hat im Ausland geheiratet und/oder auch dort scheiden lassen

Für die Anmeldung zur Eheschließung können Sie jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (Mo - Mi und Fr von 08.00 - 12.00, Do von 08.00 - 14.00 Uhr sowie Mo nachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr) ohne vorherige Terminvereinbarung zu uns kommen.  Telefonisch sind die zuständigen Kolleginnen erreichbar unter: 86-2507, 86-2836.

Anregung zur Gestaltung Ihres "schönsten Tages im Leben" liegt für Sie im Standesamt übrigens ein Service-Katalog aus.

Bitte beachten Sie, dass im gesamten Rathausbereich - auch im Eingangsbereich - wegen der Rutsch- und Verletzungsgefahr kein Reis gestreut werden darf.

Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen und auch im Hinblick auf evtl. Störungen der Eheschließungszeremonie nur mit Zustimmung des jeweiligen Standesbeamten vorgenommen werden.

Da an den einzelnen Trautagen oft mehrere Trauungen stattfinden, bitten wir Sie "beim Feiern" auch Rücksicht auf die übrigen Paare,  deren Gäste und den Kollegen und Kolleginnen im Rathaus zu nehmen.

Was kostet eine Trauung?

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens! Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Stammbuch der Familie wünschen.

In der Regel müssen Sie mit mindestens 86,-- € rechnen - und das sollte Ihnen Ihre Ehe doch wert sein. Je nach Bedarf an weiteren Urkunden oder an Trauungsterminen außerhalb unseren Öffnungszeiten (an den genannten Samstagen im Egloffstein'schen Palais und ab 12.30 Uhr bei Trauungen im Bürgerpalais Stutterheim) kann Ihre Trauung auch etwa das Doppelte kosten.

Die Gebühren im Einzelnen

  •  50,-- €   wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
  •  20,-- €   zusätzlich pro Person, bei der ausländisches Recht anzuwenden ist  
  •    5,-- €   pro Aufenthaltsbescheinigung (wenn Wohnsitz in Erlangen)
  •  10,-- €   je Eheurkunde - auch in internationaler Form
  •  25,-- €   Eidesstattliche Versicherung
  •  40,-- €   Vornahme einer Eheschließung durch das Standesamt Erlangen, obwohl Anmeldung vor einem anderen Standesamt
                 erfolgte
  •  40,-- €   Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt/die Standesamtsaufsicht
  •  70,-- €   Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (nur an den jeweils genannten Samstagen - siehe unter
                 "Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft im Egloffstein'schen Palais") und bei den Freitagstrauungen im
                 Bürgerpalais Stutterheim ab 12.30 - 14.30 Uhr
  •   6,-- €   Auslagenersatz für das Trauzimmer im Rathaus
  •  50,-- €   Raumnutzung Egloffstein'sches Palais/Bürgerpalais Stutterheim
  • 100,-- €  Raumnutzung Orangerie (Schlossgarten)
  •  15,-- bis 38,-- € Stammbuch - je nach Ausführung

Die vorgenannten Gebühren sind nicht abschließend genannt - je nach Einzelfall können noch weitere Kosten dazu kommen.

Die Kosten und Auslagen für die Anmeldung zur Eheschließung können nicht erstattet werden, falls der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden kann. Sollte eine Trauung abgesagt werden, für die das Egloffstein'sche Palais oder das Bürgerpalais Stutterheim vorgesehen war, kann Ihnen die Raumnutzungsgebühr nur dann erstattet werden, falls sich ein ür in anderen Räumlichkeiten

Heiraten im Ausland

Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaften des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.

Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z.B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 50,-- €, wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zusätzlich 20,-- € pro Person, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Desweiteren werden noch 5,-- € für die Aufenthaltsbescheinigung fällig.Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt worden ist. Eine schriftliche Bestätigung über die Anerkennung hier in Deutschland wird nicht ausgestellt. Sie können eine Anlegung eines deutschen Eheregisters beantragen. Dazu sind die gleichen Unterlagen erforderlich, wie für die Eheschließung im Inland. Hier gelten daneben auch die gleichen Gebühren, wie für die Eheschließung in Deutschland. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld mit der zuständigen Kollegin unter Tel. 09131/86-2359 einen Termin.

Lassen Sie sich Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen ausländischen Behörden überbeglaubigen oder evtl. legalisieren - dies übernimmt in den betreffenden Staaten die Deutsche Botschaft.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten bestehen, sollten Sie - falls Sie eine gemeinsame Ehenamens- bzw. auch eine Doppelnamenserklärung abgeben wollen -nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit der (über-)beglaubigten Heiratsurkunde sowie deren Übersetzung (hier in Deutschland gefertigt) beim Standesamt vorsprechen. Vereinbaren Sie dazu im Vorfeld mit der zuständigen Kollegin ein Termin unter der Tel. (0 91 31) 86-23 59 an dem Sie beide anwesend sind. Eventuell kann es auch noch erforderlich sein einen Dolmetscher mit hinzuzuziehen.

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Sie können bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung entscheiden, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten oder ihre bisherigen Namen weiterbehalten.
Als Ehename kann geführt werden: der Geburtsname der Frau/des Mannes oder der zur Zeit der Anmeldung geführte Name der Frau/des Mannes.
Nur der Partner, dessen Geburts- oder Familienname nicht zum Ehenamen bestimmt wird, kann für sich alleine eine Doppelnamensführung nach deutschem Recht wählen. Eine Doppelnamensführung für beide Ehepartner und für die Kinder ist nach deutschem Recht nicht möglich.

Die Ehenamensbestimmung muss aber nicht im Rahmen der Eheschließungsanmeldung erfolgen. Sie können auch ohne Beachtung einer Frist zu einem späteren Zeitpunkt eine gemeinsame Ehenamensführung bestimmen. Die nachträgliche gemeinsame Erklärung eines Ehenamens (beim Standesamt Ihres Wohnortes abzugeben) kostet 25,-- €, zuzüglich 10,-- € für eine Bescheinigung über die Namensänderung/oder Eheurkunde.

Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. D. h. während einer bestehenden Ehe kann der Partner, dessen bisheriger Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, diesen nicht wieder annehmen.

Beispiel:
Helga Glück geb. Frohsinn & Hans Glück
oder: Helga Frohsinn & Hans Frohsinn geb. Glück

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie führen beide den Namen weiter, den Sie bei Eingang der Ehe tragen.

Beispiel:
Helga Frohsinn & Hans Glück

Sofern ein Ehename bestimmt wird, kann diesem Ehenamen von einem der beiden Partner entweder der Geburtsname oder der bei der Eheanmeldung geführte Name vorangestellt oder anfügt werden. 

Beispiel:
Helga Frohsinn & Hans Frohsinn-Glück
oder: Helga Frohsinn & Hans Glück-Frohsinn
oder: Helga Frohsinn-Glück & Hans Glück
oder: Helga Glück-Frohsinn & Hans Glück

Bei Fragen können Sie sich an die zuständigen Kolleginnen unter den Telefonnummern: (0 91 31) 86-2359, 86-2836 oder 86-2507 wenden.

Hochzeitsjubiläen

Der Hochzeitstag Grüne Hochzeit
Nach 1 Jahr Baumwollene oder Papierene Hochzeit
Nach 3 Jahren Lederne Hochzeit
Nach 5 Jahren Hölzerne oder (ohne Kinder) Ochsenhochzeit
Nach 6 Jahren Zinn-Hochzeit
Nach 7 Jahren Kupferne Hochzeit
Nach 8 Jahren Blecherne Hochzeit
Nach 10 Jahren Rosenhochzeit
Nach 12 1/2 Jahren Petersilienhochzeit
Nach 15 Jahren Gläserne oder Veilchenhochzeit
Nach 20 Jahren Porzellan- oder Dornenhochzeit
Nach 25 Jahren Silberhochzeit
Nach 30 Jahren Perlenhochzeit
Nach 37 1/2 Jahren Aluminiumhochzeit
Nach 40 Jahren Rubinhochzeit
Nach 50 Jahren Goldene Hochzeit
Nach 60 Jahren Diamantene Hochzeit
Nach 65 Jahren Eiserne Hochzeit
Nach 67 Jahren Steinerne Hochzeit
Nach 70 Jahren Gnadenhochzeit
Nach 75 Jahren Kronjuwelenhochzeit

Stand:
17.03.2011

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