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Weiterführende Informationen

Einschreibung (Immatrikulation)



Zur Ersteinschreibung müssen Studienbewerber/innen persönlich die Studentenkanzlei aufsuchen und folgende Dokumente und Unterlagen vorlegen:

Zulassungsbescheid der Universität

  • Nachweis über das Bestehen der DSH oder vergleichbarer Prüfungen (vgl. Deutschkenntnisse)
  • Reisepass mit Einreisevisum und (vorläufiger) Aufenthaltsgenehmigung zur Durchführung des Studiums
  • alle Schul- und Studiennachweise im Original und in beglaubigter Übersetzung , falls sie nicht in Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind
  • Semesterbeiträge: derzeit 85,- €
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Passbild

 

Termin:

 

Der Termin für die Einschreibung wird mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Rückmeldung

Die Einschreibung an der Universität erfolgt immer nur für ein Semester. Daher müssen sich alle Studierenden vor dem Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Der Überweisungsschein für das folgende Semester wird mit den aktuellen Semesterunterlagen zugesandt oder ausgehändigt.

Studienleistungen im Ausland

Studienleistungen (Prüfungen, Scheine), die an ausländischen Hochschulen erworben wurden, können bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. Dafür muss ein schriftlicher Antrag an das zuständige Prüfungsamt des gewünschten Studienganges gerichtet werden. Dabei sind die relevanten Studiennachweise mit beglaubigten deutschen Übersetzungen beizufügen.

Sonderregelungen

ERASMUS-Studierende, Austauschstudenten und Stipendiaten (siehe Zulassung) immatrikulieren sich im Rahmen sogenannter „Orientierungskurse“ (siehe Betreuung ausländischer Studierender).
 



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