Abt. Geburten

Hinweis: Für die Bestellung von Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an die Abt. Urkundenstelle.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Anmeldung des Kindes beim Standesamt, Anmeldung Kind, Kind anmelden, Anzeige der geburt, geburt anzeigen, anzeige einer geburt,, geburt anmelden, geburt melden, Geburt anzeigen, Anzeigen Geburt, Anzeige Geburt, Geburt melden, melden Geburt, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Geburtsurkunde

Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Serviceleistung

Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.
Serviceleistung, Geburtsortsprinzip, ius-soli, ius soli, ius-soli-Erwerb, Territorialprinzip

Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Serviceleistung

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.