Haushalt
Stand: 28.04.2026
Er enthält die Einnahmen und Ausgaben.
Der Haushalt ist das Finanzpaket mit allen Einnahmen und Ausgaben. Er enthält die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan, dort stehen die geschätzten Einnahmen und Ausgaben. Dazu gehören unter anderem die Einnahmen und Ausgaben aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wie zum Beispiel
- die Einnahmen aus Gebühren (beispielsweise für einen Antrag auf neuen Personalausweis oder für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins) oder
- die Auszahlung von Geldern (beispielsweise Lohn und Gehalt für Mitarbeitende, Zuschüsse für Vereine, Sanierung von Straßen und Radwege).
Auch die Aufnahme von Krediten oder große Investitionen in den kommenden Jahren stehen in der Haushaltssatzung.
Eine Übersicht über die Finanzen wie zum Beispiel über die Schulden der Stadt oder die Steuereinnahmen gibt es in der Statistik Städtische Finanzen.
Aktuell: Einsparungen bei freiwilligen Leistungen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27. April im Bereich der freiwilligen Leistungen Einsparungen in Höhe von rund 940.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Hintergrund sind die weiterhin angespannte finanzielle Lage sowie klare Vorgaben der Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde.
FAQs - So entsteht der städtische Haushalt
Der Stadtrat – er beschließt die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung. Denn die Entscheidung, für welche Maßnahmen oder Projekte Geld ausgegeben werden soll, ist eines der klassischen Rechte des Stadtrates. Die Sitzungstermine des Stadtrats und wie er sich zusammensetzt, das kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.
Das ist ein langer Weg mit vielen Terminen:
Im Mai erhalten die Ämter von der Stadtkämmerei einen ersten Entwurf der Sachkostenbudgets und des Investitionsprogramms. Über die Einwendungen der Ämter gegen diesen Entwurf wird in den Haushaltsgesprächen diskutiert und letztendlich Einigung erzielt. In den Haushaltsgesprächen zwischen den Ämtern und dem Finanzreferat werden die Zahlen besprochen, am Ende steht dann der Haushaltsentwurf. Dieser wird dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung durch Finanzreferent Konrad Beugel vorgestellt.
Dann beginnt die heiße Phase der Haushaltsberatungen. Die Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates beraten intern das Zahlenwerk. In den Ausschüssen wird über die Anträge der Parteien und die Nachmeldungen der Verwaltung zum Entwurf abgestimmt. Sie können zudem weitere Anträge zum Haushalt stellen. Nachmeldungen können von den Ämtern eingebracht werden. Und auch die Beiräte wie zum Beispiel der Seniorenbeirat oder das Jugendparlament können Anträge zum Haushalt stellen, dies allerdings nur über den Oberbürgermeister.
Die Stadtkämmerei fasst die beschlossenen Anträge und Nachmeldungen im Herbst zusammen und erstellt dann die Haushaltssatzung. Nach dem Beschluss durch den Stadtrat, in der Regel in der Januar-Sitzung, wird sie der Regierung von Mittelfranken (Sitz in Ansbach) als zuständige Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Derzeit ist die Haushaltssituation aufgrund eines erheblichen, unvorhersehbaren Einbruchs bei den Gewerbesteuereinnahmen angespannt. Die Verwaltung hat daher in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken im Frühjahr 2025 ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet. Ziel des Konzepts ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt in einer schwierigen Haushaltssituation wiederherzustellen. Die Regierung von Mittelfranken hat im Mai 2025 festgelegt, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept künftig halbjährlich fortzuschreiben ist.
Für jedes Haushaltsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, muss die Stadt Erlangen wie alle anderen Kommunen die Haushaltssatzung beschließen. Die Haushaltssatzung gilt immer für ein Jahr.
Wenn der Stadtrat die Haushaltssatzung beschlossen hat, geht diese an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Für die Stadt Erlangen ist das die Regierung von Mittelfranken in Ansbach. Wenn das Zahlenwerk für die Regierung von Mittelfranken plausibel ist, genehmigt sie das Finanzpaket mit ihren genehmigungspflichtigen Bestandteilen.
Wenn nicht, muss die Stadt Erlangen Nachbesserungen vornehmen. Solange die Genehmigung nicht vorliegt, gilt die Haushaltssatzung (noch) nicht. Die Stadt darf in dieser Zeit (sogenannte haushaltslose Zeit) trotzdem finanzielle Leistungen erbringen. Und zwar dann, wenn
- sie hierzu rechtlich verpflichtet ist, weil zum Beispiel Verträge abgeschlossen worden sind oder ein Gesetz bestimmte Zahlungen vorsieht
- die Zahlung für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.
Aktuell: Einsparungen bei freiwilligen Leistungen
Meldungen zum Haushalt
FAQs zum Haushalt
Antworten auf häufige Fragen zur angespannten Haushaltssituation.
Stadtrat beschließt Konsolidierungskonzept
Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. April ein umfassendes Konsolidierungskonzept verabschiedet. Ziel des Konzepts ist es, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt in einer schwierigen Haushaltssituation zu sichern.
Stadtrat beschließt Haushalt 2026
Der Stadtrat hat am Donnerstagabend den Haushalt 2026 mit 26 zu 24 Stimmen beschlossen.
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Stadtkämmerei
Amtsleitung: Heike Bräuer