Abgrabungen
Beschreibung
Für Abgrabungen und Aufschüttungen, die unmittelbare Folge von Abgrabungen sind, ist eine Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz erforderlich. Genehmigungsfrei sind Abgrabungen mit einer Grundfläche bis zu 500 m² und einer Tiefe bis zu 2 m. Die Abgrabungsgenehmigung erteilt die Kreisverwaltungsbehörde. Der Abgrabungsantrag ist bei der Gemeinde einzureichen. Erforderliche Unterlagen Abgrabungsantrag und Abgrabungsplan (u. a. Lageplan, Abgrabungsbeschreibung, Zeichnungen usw.)
Kosten
Für die Abgrabungsgenehmigung werden Gebühren erhoben. Diese sind abhängig von der Menge des Abbaugutes und der Erforderlichkeit einer UVP.
Rechtsgrundlagen
Bayer. Abgrabungsgesetz
Stand
13.10.2004