Abwassergebühren und -beiträge
Die Stadtentwässerung und die Abwasserbehandlung werden durch die Bürger über Gebühren und Beiträge finanziert.
Deren Berechnung und Erhebung sind durch die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) geregelt.
Die Entwässerungssatzung (EWS) regelt dagegen die Leistungen der Stadtentwässerung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Bürger.
Weiterführende Informationen